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Bonde: Glyphosat-Verbot wäre starkes Zeichen
„Österreich hat ein sofortiges Verbot von Glyphosat zur Behandlung von landwirtschaftlichen Kulturen zur Reifebeschleunigung vor der Ernte beschlossen. Das Spritzen beispielsweise von Getreide kurz vor der Ernte ist aus Verbrauchersicht problematisch, weil dabei eine erhöhte Gefahr besteht, dass Rückstände im Lebensmittel verbleiben. Nachweise von Glyphosat in menschlichem Urin zeigen, dass dieses Pestizid in ganz Europa zur Grundbelastung beim Menschen beiträgt“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde am Mittwoch (24. Juli) in Stuttgart. Die gefundenen Mengen seien zwar nicht akut toxisch. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sei es jedoch erforderlich, die Bevölkerung vor vermeidbaren Rückständen zu schützen. „Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Anwendung von Glyphosat vor der Ernte baldmöglichst zu verbieten. Ich habe mich mit einem Brief an Bundesministerin Ilse Aigner gewandt, um diesem Anliegen beim Bund Nachdruck zu verleihen. Dieser ist für die Zulassung von Pestiziden zuständig. Ein Verbot des Glyphosat-Einsatzes kurz vor der Ernte wäre ein starkes Zeichen für den Umwelt- und Verbraucherschutz“, so Bonde.
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ebenfalls verbieten
Im Haus- und Kleingartenbereich bestehe durch oft fehlende Sachkunde ein erhöhtes Risiko von Fehlanwendungen beim Ausbringen von Glyphosat. Die Gefahren für die Umwelt, für die Anwender selbst und für Lebensmittel aus diesen Gärten seien als höher einzuschätzen als bei Verwendung von Pestiziden durch sachkundige Anwender. „Untersuchungen zu Glyphosat-Rückständen in Oberflächengewässern deuten darauf hin, dass glyphosathaltige Pestizide vorschriftswidrig auf Wegen und Plätzen angewendet werden. Weil es im Haus- und Kleingartenbereich genügend alternative Möglichkeiten zur Unkrautbekämpfung gibt, ist die Anwendung von Glyphosat auch gar nicht erforderlich. Daher setzen wir uns dafür ein, die Glyphosatanwendung auch in privaten Gärten zu verbieten“, so Bonde abschließend.
Hintergrundinformation:
Das Totalherbizid Glyphosat wird derzeit im Auftrag der Europäischen Union vom berichterstattenden Mitgliedstaat Deutschland einer neuerlichen Risikobewertung unterzogen. Der Bericht wird im Herbst 2013 erwartet und soll die Grundlage für Maßnahmen auf europäischer Ebene sein. Den Bundesbehörden kommt daher beim Thema Glyphosat eine besondere Bedeutung zu. Der österreichische Nationalrat hat nun im Vorgriff bereits ein sofortiges Verbot von Glyphosat zur Behandlung von landwirtschaftlichen Kulturen zur Reifebeschleunigung vor der Ernte beschlossen.
Eine vom BUND durchgeführte Studie zur Glyphosatbelastung in menschlichem Urin wurde im Grundsatz von Bundesinstitut für Risikobewertung bestätigt. Selbst wenn die gefundenen Rückstände in Lebensmitteln unter den derzeit gültigen Höchstgehalten liegen, ist eine nahe vor dem Erntezeitpunkt liegende Anwendung von Glyphosat zur Reifebeschleunigung (Sikkation) vermutlich die Haupteintragsquelle in die Lebensmittelkette. Insbesondere dieser Anwendungsbereich bedarf daher einer besonders kritischen Überprüfung.
Die baden-württembergische Landwirtschaftsverwaltung rät zwar grundsätzlich von der Anwendung zur Sikkation ab. Ohne ein Verbot auf Bundesebene ist die Anwendung jedoch weiter möglich.
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Bonde: Glyphosat-Verbot wäre starkes Zeichen
„Österreich hat ein sofortiges Verbot von Glyphosat zur Behandlung von landwirtschaftlichen Kulturen zur Reifebeschleunigung vor der Ernte beschlossen. Das Spritzen beispielsweise von Getreide kurz vor der Ernte ist aus Verbrauchersicht problematisch, weil dabei eine erhöhte Gefahr besteht, dass Rückstände im Lebensmittel verbleiben. Nachweise von Glyphosat in menschlichem Urin zeigen, dass dieses Pestizid in ganz Europa zur Grundbelastung beim Menschen beiträgt“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde am Mittwoch (24. Juli) in Stuttgart. Die gefundenen Mengen seien zwar nicht akut toxisch. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sei es jedoch erforderlich, die Bevölkerung vor vermeidbaren Rückständen zu schützen. „Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Anwendung von Glyphosat vor der Ernte baldmöglichst zu verbieten. Ich habe mich mit einem Brief an Bundesministerin Ilse Aigner gewandt, um diesem Anliegen beim Bund Nachdruck zu verleihen. Dieser ist für die Zulassung von Pestiziden zuständig. Ein Verbot des Glyphosat-Einsatzes kurz vor der Ernte wäre ein starkes Zeichen für den Umwelt- und Verbraucherschutz“, so Bonde.
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ebenfalls verbieten
Im Haus- und Kleingartenbereich bestehe durch oft fehlende Sachkunde ein erhöhtes Risiko von Fehlanwendungen beim Ausbringen von Glyphosat. Die Gefahren für die Umwelt, für die Anwender selbst und für Lebensmittel aus diesen Gärten seien als höher einzuschätzen als bei Verwendung von Pestiziden durch sachkundige Anwender. „Untersuchungen zu Glyphosat-Rückständen in Oberflächengewässern deuten darauf hin, dass glyphosathaltige Pestizide vorschriftswidrig auf Wegen und Plätzen angewendet werden. Weil es im Haus- und Kleingartenbereich genügend alternative Möglichkeiten zur Unkrautbekämpfung gibt, ist die Anwendung von Glyphosat auch gar nicht erforderlich. Daher setzen wir uns dafür ein, die Glyphosatanwendung auch in privaten Gärten zu verbieten“, so Bonde abschließend.
Hintergrundinformation:
Das Totalherbizid Glyphosat wird derzeit im Auftrag der Europäischen Union vom berichterstattenden Mitgliedstaat Deutschland einer neuerlichen Risikobewertung unterzogen. Der Bericht wird im Herbst 2013 erwartet und soll die Grundlage für Maßnahmen auf europäischer Ebene sein. Den Bundesbehörden kommt daher beim Thema Glyphosat eine besondere Bedeutung zu. Der österreichische Nationalrat hat nun im Vorgriff bereits ein sofortiges Verbot von Glyphosat zur Behandlung von landwirtschaftlichen Kulturen zur Reifebeschleunigung vor der Ernte beschlossen.
Eine vom BUND durchgeführte Studie zur Glyphosatbelastung in menschlichem Urin wurde im Grundsatz von Bundesinstitut für Risikobewertung bestätigt. Selbst wenn die gefundenen Rückstände in Lebensmitteln unter den derzeit gültigen Höchstgehalten liegen, ist eine nahe vor dem Erntezeitpunkt liegende Anwendung von Glyphosat zur Reifebeschleunigung (Sikkation) vermutlich die Haupteintragsquelle in die Lebensmittelkette. Insbesondere dieser Anwendungsbereich bedarf daher einer besonders kritischen Überprüfung.
Die baden-württembergische Landwirtschaftsverwaltung rät zwar grundsätzlich von der Anwendung zur Sikkation ab. Ohne ein Verbot auf Bundesebene ist die Anwendung jedoch weiter möglich.
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