BfR: Hat epidemiologischen Studien zu Glyphosat umfassend geprüft

Das erneute Genehmigungsverfahren für den Wirkstoff Glyphosat folgt den gleichen Verfahrensregeln und Prinzipien eines europäischen Gemeinschaftsverfahrens unter Federführung der EU-Kommission, wie sie für alle anderen Pestizidwirkstoffe gelten. Im derzeit laufenden EU-Wirkstoffverfahren für Glyphosat hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) alle verfügbaren Studien wissenschaftlich fundiert geprüft und bewertet.

Das erneute Genehmigungsverfahren für den Wirkstoff Glyphosat folgt den gleichen Verfahrensregeln und Prinzipien eines europäischen Gemeinschaftsverfahrens unter Federführung der EU-Kommission, wie sie für alle anderen Pestizidwirkstoffe gelten. Im derzeit laufenden EU-Wirkstoffverfahren für Glyphosat hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) alle verfügbaren Studien wissenschaftlich fundiert geprüft und bewertet. Dazu gehören auch die epidemiologischen Studien, die die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) in ihrer Monographie zitiert hat. Sowohl das BfR als auch die Bewertungsbehörden der EU und anderer Länder sowie die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC kommen zu der Schlussfolgerung, dass diese Studien nur begrenzte Hinweise auf die Kanzerogenität von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln (Gemischen aus Wirkstoff und Beistoffen) erbracht haben. Für die Bewertung des reinen Wirkstoffes Glyphosat sind sie von geringer Relevanz („limited evidence in humans“). Das BfR empfiehlt, auch weiterhin die Diskussion über die Bewertung epidemiologischer Studien auf wissenschaftlicher Ebene zu führen.

Mehr im Internet unter
www.bfr.bund.de/cm/343/bfr-hat-die-epidemiologischen-studien-zu-glyphosat-umfassend-geprueft.pdf 

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BfR: Hat epidemiologischen Studien zu Glyphosat umfassend geprüft

Das erneute Genehmigungsverfahren für den Wirkstoff Glyphosat folgt den gleichen Verfahrensregeln und Prinzipien eines europäischen Gemeinschaftsverfahrens unter Federführung der EU-Kommission, wie sie für alle anderen Pestizidwirkstoffe gelten. Im derzeit laufenden EU-Wirkstoffverfahren für Glyphosat hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) alle verfügbaren Studien wissenschaftlich fundiert geprüft und bewertet.

Das erneute Genehmigungsverfahren für den Wirkstoff Glyphosat folgt den gleichen Verfahrensregeln und Prinzipien eines europäischen Gemeinschaftsverfahrens unter Federführung der EU-Kommission, wie sie für alle anderen Pestizidwirkstoffe gelten. Im derzeit laufenden EU-Wirkstoffverfahren für Glyphosat hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) alle verfügbaren Studien wissenschaftlich fundiert geprüft und bewertet. Dazu gehören auch die epidemiologischen Studien, die die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) in ihrer Monographie zitiert hat. Sowohl das BfR als auch die Bewertungsbehörden der EU und anderer Länder sowie die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC kommen zu der Schlussfolgerung, dass diese Studien nur begrenzte Hinweise auf die Kanzerogenität von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln (Gemischen aus Wirkstoff und Beistoffen) erbracht haben. Für die Bewertung des reinen Wirkstoffes Glyphosat sind sie von geringer Relevanz („limited evidence in humans“). Das BfR empfiehlt, auch weiterhin die Diskussion über die Bewertung epidemiologischer Studien auf wissenschaftlicher Ebene zu führen.

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