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HDE: Warnt vor Schnellschüssen bei Mini- und Midijobs
Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte heute vor Schnellschüssen bei der Anhebung der Einkommensgrenzen im Bereich der Mini- und Midijobs. Er unterstützt zwar Vorschläge des FDP-Generalsekretärs Christian Lindner über Veränderungen an diesen Beschäftigungsformen zu diskutieren. Vorschläge ins Blaue zur Anhebung der Einkommensgrenzen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse dürfe es aber nicht geben.
Die Koalition habe sich im Koalitionsvertrag die Aufgabe gegeben, die Brückenfunktion von Mini- und Midijobs in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken, erinnerte HDE-Arbeitsmarktexperte Heribert Jöris: „Wer da nun nur leichtfertig an den Schwellenwerten herumbastelt oder pauschal die Abschaffung der bisherigen Sonderregelungen verlangt, richtet mehr Schaden als Nutzen an.“ Die aktuelle Ausgestaltung des Abgaben- und Steuerrechts belaste Arbeitnehmer beim Umstieg von Mini- auf sozialversicherungspflichtige Midijobs erheblich. Die von der schwarz-roten Bundesregierung Jahr 2006 beschlossene Erhöhung der Sozialabgabenbelastung für Mini- und Midijobs habe die Kluft zwischen geringfügigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen vertieft.
Jöris sagte: „Vieles, was heute bei der Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse beklagt wird, hat seinen Ursprung in einem leistungsfeindlichen Steuer- und Abgabensystem gerade bei niedrigem Monatseinkommen. Der HDE ist bereit, gemeinsam mit der Bundesregierung und den im Bundestag vertretenen Parteien nach zielführenden Wegen für eine Reform der Mini- und Midijobs zu suchen.“
Zum Hintergrund: Die meisten Einzelhandelsmitarbeiter sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt; nur etwa ein Drittel geht einer geringfügigen Beschäftigung nach. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Einzelhandel nimmt deutlich stärker zu als die Minijobs. Letztere machen mit etwa 15% nur einen geringen Teil des gesamten Arbeitszeitvolumens des Einzelhandels aus. Mit cirka 66% wird der bei weitem größte Anteil der im Einzelhandel geleisteten Arbeitsstunden durch Vollzeitbeschäftigte erbracht. (Quelle: HDE)
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HDE: Warnt vor Schnellschüssen bei Mini- und Midijobs
Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte heute vor Schnellschüssen bei der Anhebung der Einkommensgrenzen im Bereich der Mini- und Midijobs. Er unterstützt zwar Vorschläge des FDP-Generalsekretärs Christian Lindner über Veränderungen an diesen Beschäftigungsformen zu diskutieren. Vorschläge ins Blaue zur Anhebung der Einkommensgrenzen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse dürfe es aber nicht geben.
Die Koalition habe sich im Koalitionsvertrag die Aufgabe gegeben, die Brückenfunktion von Mini- und Midijobs in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken, erinnerte HDE-Arbeitsmarktexperte Heribert Jöris: „Wer da nun nur leichtfertig an den Schwellenwerten herumbastelt oder pauschal die Abschaffung der bisherigen Sonderregelungen verlangt, richtet mehr Schaden als Nutzen an.“ Die aktuelle Ausgestaltung des Abgaben- und Steuerrechts belaste Arbeitnehmer beim Umstieg von Mini- auf sozialversicherungspflichtige Midijobs erheblich. Die von der schwarz-roten Bundesregierung Jahr 2006 beschlossene Erhöhung der Sozialabgabenbelastung für Mini- und Midijobs habe die Kluft zwischen geringfügigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen vertieft.
Jöris sagte: „Vieles, was heute bei der Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse beklagt wird, hat seinen Ursprung in einem leistungsfeindlichen Steuer- und Abgabensystem gerade bei niedrigem Monatseinkommen. Der HDE ist bereit, gemeinsam mit der Bundesregierung und den im Bundestag vertretenen Parteien nach zielführenden Wegen für eine Reform der Mini- und Midijobs zu suchen.“
Zum Hintergrund: Die meisten Einzelhandelsmitarbeiter sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt; nur etwa ein Drittel geht einer geringfügigen Beschäftigung nach. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Einzelhandel nimmt deutlich stärker zu als die Minijobs. Letztere machen mit etwa 15% nur einen geringen Teil des gesamten Arbeitszeitvolumens des Einzelhandels aus. Mit cirka 66% wird der bei weitem größte Anteil der im Einzelhandel geleisteten Arbeitsstunden durch Vollzeitbeschäftigte erbracht. (Quelle: HDE)
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