HDE gegen pauschale Zahlungsfristen

Als Katastrophe für die Vertragsfreiheit und für die kleinen und mittleren Unternehmen des Einzelhandels beurteilt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Haltung des EU-Binnenmarktausschusses zum Entwurf einer überarbeiteten Zahlungsverzugsrichtlinie.

Als Katastrophe für die Vertragsfreiheit und für die kleinen und mittleren Unternehmen des Einzelhandels beurteilt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Haltung des EU-Binnenmarktausschusses zum Entwurf einer überarbeiteten Zahlungsverzugsrichtlinie. Kurz vor der Abstimmung Ende April scheint sich der Ausschuss mehrheitlich dafür auszusprechen, für die Beziehungen zwischen Geschäftskunden eine verbindliche Zahlungsfrist von 60 Tagen festzusetzen. Außerdem sollen die pauschalen Strafzahlungen im Verzugsfall gestrichen, gleichzeitig jedoch der Basissatz der Verzugszinsen von sieben auf 9% erhöht werden. „Durch eine derartige Beschränkung auf 60 Tage würden die kleinen und mittleren Unternehmen des Einzelhandels wichtige Finanzierungsmöglichkeiten verlieren“, sagte heute in Berlin HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. "Die Zahlungsziele im B2B-Bereich sollten auf keinen Fall beschränkt werden. Die Geschäftspartner müssen nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit eigene Zahlungsziele festlegen können. Pauschale Vereinheitlichungen werden den Anforderungen im Wirtschaftsleben nicht gerecht."

Der stationäre Einzelhandel sei geprägt durch eine extrem starke Bindung des Kapitals in Warenbestände, die unter Umständen nicht in allen Fällen sofort abverkauft werden, erläuterte Genth. Nur flexible und unter Umständen auch langfristige Zahlungsziele im Verhältnis zu den Lieferanten würden den Händlern die dabei notwendig werdende Zwischenfinanzierung ermöglichen. Dies komme vor allem auch kleinen und mittleren Unternehmen zugute, die mit einem schwierigen Zugang zu Finanzmitteln zu kämpfen haben. Folge eines Eingriffs in die komplexen Vertragsbeziehungen zwischen Handel und Industrie wären höhere Zinskosten. Das könnte sich letztendlich auch auf die Verbraucher-preise auswirken. Genth appellierte an die EU-Abgeordneten, dies bei der Abstimmung im Binnenmarktausschuss zu berücksichtigen. (HDE)

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HDE gegen pauschale Zahlungsfristen

Als Katastrophe für die Vertragsfreiheit und für die kleinen und mittleren Unternehmen des Einzelhandels beurteilt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Haltung des EU-Binnenmarktausschusses zum Entwurf einer überarbeiteten Zahlungsverzugsrichtlinie.

Als Katastrophe für die Vertragsfreiheit und für die kleinen und mittleren Unternehmen des Einzelhandels beurteilt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Haltung des EU-Binnenmarktausschusses zum Entwurf einer überarbeiteten Zahlungsverzugsrichtlinie. Kurz vor der Abstimmung Ende April scheint sich der Ausschuss mehrheitlich dafür auszusprechen, für die Beziehungen zwischen Geschäftskunden eine verbindliche Zahlungsfrist von 60 Tagen festzusetzen. Außerdem sollen die pauschalen Strafzahlungen im Verzugsfall gestrichen, gleichzeitig jedoch der Basissatz der Verzugszinsen von sieben auf 9% erhöht werden. „Durch eine derartige Beschränkung auf 60 Tage würden die kleinen und mittleren Unternehmen des Einzelhandels wichtige Finanzierungsmöglichkeiten verlieren“, sagte heute in Berlin HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. "Die Zahlungsziele im B2B-Bereich sollten auf keinen Fall beschränkt werden. Die Geschäftspartner müssen nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit eigene Zahlungsziele festlegen können. Pauschale Vereinheitlichungen werden den Anforderungen im Wirtschaftsleben nicht gerecht."

Der stationäre Einzelhandel sei geprägt durch eine extrem starke Bindung des Kapitals in Warenbestände, die unter Umständen nicht in allen Fällen sofort abverkauft werden, erläuterte Genth. Nur flexible und unter Umständen auch langfristige Zahlungsziele im Verhältnis zu den Lieferanten würden den Händlern die dabei notwendig werdende Zwischenfinanzierung ermöglichen. Dies komme vor allem auch kleinen und mittleren Unternehmen zugute, die mit einem schwierigen Zugang zu Finanzmitteln zu kämpfen haben. Folge eines Eingriffs in die komplexen Vertragsbeziehungen zwischen Handel und Industrie wären höhere Zinskosten. Das könnte sich letztendlich auch auf die Verbraucher-preise auswirken. Genth appellierte an die EU-Abgeordneten, dies bei der Abstimmung im Binnenmarktausschuss zu berücksichtigen. (HDE)

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