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EU-Kommission: Notfallplan Gas
Verbraucherinnen und Verbraucher, Behörden, Eigentümer öffentlicher Gebäude, Energieversorger und Industrieunternehmen - alle können und sollten Gas einsparen und so den Gasverbrauch in Europa bis zum nächsten Frühjahr um 15% verringern. Die Europäische Kommission soll zudem die Möglichkeit erhalten, nach Konsultation der Mitgliedstaaten einen „Unionsalarm“ für die Versorgungssicherheit auszurufen.
Das sind Kernelemente der Kommissionsvorschläge für ein neues Rechtsinstrument und einen europäischen Plan zur Senkung der Gasnachfrage, die die Europäische Kommission vorgestellt hat. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Russland erpresst uns, Russland nutzt seine Gaslieferungen als Waffe. Europa muss vorbereitet sein.“
Die Kommission wird auch die Arbeiten zur Diversifizierung der Energielieferanten einschließlich des gemeinsamen Gaseinkaufs beschleunigen, damit die EU mehr Möglichkeiten zur Beschaffung von Gas aus alternativen Quellen hat.
Der Europäischen Union drohen weitere Kürzungen bei den Gaslieferungen aus Russland, da der Kreml seine Gasexporte als Waffe einsetzt. Fast die Hälfte der Mitgliedstaaten sind bereits von einer Verringerung des Lieferumfangs betroffen. Wenn jetzt Maßnahmen ergriffen werden, verringert das sowohl das Risiko als auch die Kosten für Europa im Fall einer vollständigen Lieferunterbrechung und stärkt die europäische Resilienz im Bereich der Energie.
Verordnungsvorschlag zur Senkung der Gasnachfrage
Die Kommission schlägt auf der Grundlage von Artikel 122 des Vertrags eine neue Verordnung des Rates über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage vor.
Die neue Verordnung würde allen Mitgliedstaaten das Ziel vorgeben, die Gasnachfrage im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 um 15% zu senken. Sie würde der Kommission auch die Möglichkeit geben, nach Konsultation der Mitgliedstaaten einen „Unionsalarm“ für die Versorgungssicherheit auszurufen. Damit würde allen Mitgliedstaaten eine verbindliche Senkung der Gasnachfrage auferlegt.
Der Unionsalarm kann ausgelöst werden, wenn ein erhebliches Risiko einer gravierenden Gasknappheit besteht oder die Gasnachfrage außergewöhnlich hoch ist. Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Notfallpläne bis Ende September aktualisieren, um darzulegen, wie sie das Senkungsziel erreichen wollen, und der Kommission alle zwei Monate über ihre Fortschritte Bericht erstatten. Mitgliedstaaten, die Gassolidaritätslieferungen beantragen, müssen nachweisen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um die Nachfrage im Inland zu senken.
Europäischen Plan zur Senkung der Gasnachfrage - Priorität: Versorgung privater Haushalten und systemrelevanter Nutzer
Um den Mitgliedstaaten zu helfen, die erforderlichen Senkungsziele zu erreichen, hat die Kommission auch einen europäischen Plan zur Senkung der Gasnachfrage angenommen, in dem Maßnahmen, Grundsätze und Kriterien für die koordinierte Nachfragesenkung enthalten sind. Der Plan ist auf die Substitution von Gas durch andere Energieformen und auf Energieeinsparungen in allen Sektoren ausgerichtet.
Ziel ist die Sicherung der Versorgung von Haushalten und systemrelevanten Nutzern wie Krankenhäusern, aber auch von Branchen, die Produkte herstellen und Dienstleistungen erbringen, die für die Wirtschaft, die Lieferketten und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von zentraler Bedeutung sind. Außerdem enthält den Plan Leitlinien für die wichtigsten Erwägungen, die die Mitgliedstaaten bei der Planung von Einschnitten anstellen sollten.
Wenn wir Gas durch andere Energieformen ersetzen und in diesem Sommer Energie einsparen, kann mehr Gas für den Winter gespeichert werden. Wenn wir jetzt handeln und verhindern, dass später in einer Krisensituation Notmaßnahmen getroffen werden müssen, werden die negativen Auswirkungen auf das BIP um ein Drittel geringer ausfallen. Außerdem können bei frühzeitigem Handeln die Anstrengungen über einen längeren Zeitraum verteilt, Marktbedenken und Preisvolatilität abgeschwächt und Maßnahmen, mit denen die Industrie gezielt und kosteneffizient geschützt wird, besser ausgearbeitet werden.
Der von der Kommission vorgeschlagene Plan zur Senkung der Gasnachfrage stützt sich auf Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und der Industrie. Es steht ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage zur Verfügung.
Bevor die Mitgliedstaaten Kürzungen in Betracht ziehen, sollten sie alle Möglichkeiten der Substitution, nicht obligatorischer Einsparprogramme und der Nutzung alternativer Energiequellen ausschöpfen. Nach Möglichkeit sollte der Umstellung auf erneuerbare Energien oder sauberere, weniger kohlenstoffintensive oder umweltbelastende Optionen Vorrang eingeräumt werden. Eine Umstellung auf Kohle, Öl oder Kernenergie könnte jedoch als vorübergehende Maßnahme erforderlich sein, vorausgesetzt ein langfristiges Festhalten an fossilen Brennstoffen wird vermieden. Marktbasierte Maßnahmen mindern dabei die Risiken für Gesellschaft und Wirtschaft. So könnten die Mitgliedstaaten Auktionen oder Ausschreibungen durchführen, um Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs in der Industrie zu schaffen.
Die Mitgliedstaaten könnten Ausgleichsleistungen anbieten – im Einklang mit der heute von der Kommission vorgelegten Änderung des befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen. Diese sieht zusätzliche Arten von Beihilfemaßnahmen im Einklang mit dem REPowerEU-Plan vor. Dazu zählen Investitionen in erneuerbare Energien mit vereinfachten Ausschreibungsverfahren, die schnell umgesetzt werden können. Zudem können die Mitgliedstaaten Investitionen für den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe unterstützen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Projekte innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens durchgeführt werden, damit die REPowerEU-Ziele rasch erreicht werden.
Eine weitere wichtige Säule bei Energieeinsparungen ist weniger Heizung und Klimatisierung. Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in großem Maßstab Sensibilisierungskampagnen für einen sparsamen Umgang mit Heizung und Klimatisierung durchzuführen sowie die Mitteilung über einen Energiesparplan für die EU mit ihren zahlreichen Optionen für kurzfristige Einsparungen umzusetzen. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, könnten die Mitgliedstaaten gezielt vorschreiben, die Heizung und Klimatisierung in Gebäuden, für die die Behörden verantwortlich sind, zu verringern.
Darüber hinaus wird der Plan zur Nachfragesenkung den Mitgliedstaaten helfen, die am meisten schutzbedürftigen Kunden oder Einrichtungen unter ihren „nicht geschützten“ Nutzern zu ermitteln und zu priorisieren, und zwar nach allgemeinen wirtschaftlichen Erwägungen und folgenden Kriterien:
- Systemrelevanz für die Gesellschaft – Sektoren wie Gesundheit, Lebensmittel, Sicherheit, Gefahrenabwehr, Raffinerien, Verteidigung und Umweltdienstleistungen.
- Grenzüberschreitende Lieferketten – Sektoren oder Branchen, die Produkte herstellen und Dienstleistungen erbringen, die für ein reibungsloses Funktionieren der EU-Lieferketten von entscheidender Bedeutung sind.
- Schäden an Anlagen – es soll verhindert werden, dass die Produktion nicht ohne erhebliche Verzögerungen, Reparaturen, behördliche Genehmigungen und Kosten wieder aufgenommen werden kann.
- Möglichkeiten der Senkung des Gasverbrauchs und Substitution von Produkten/Komponenten – Umfang, in dem die Industrie auf eingeführte Produkte/Komponenten umstellen kann und die Nachfrage nach Produkten/Komponenten durch Einfuhr gedeckt werden kann. (Europäischen Kommission)
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EU-Kommission: Notfallplan Gas
Verbraucherinnen und Verbraucher, Behörden, Eigentümer öffentlicher Gebäude, Energieversorger und Industrieunternehmen - alle können und sollten Gas einsparen und so den Gasverbrauch in Europa bis zum nächsten Frühjahr um 15% verringern. Die Europäische Kommission soll zudem die Möglichkeit erhalten, nach Konsultation der Mitgliedstaaten einen „Unionsalarm“ für die Versorgungssicherheit auszurufen.
Das sind Kernelemente der Kommissionsvorschläge für ein neues Rechtsinstrument und einen europäischen Plan zur Senkung der Gasnachfrage, die die Europäische Kommission vorgestellt hat. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Russland erpresst uns, Russland nutzt seine Gaslieferungen als Waffe. Europa muss vorbereitet sein.“
Die Kommission wird auch die Arbeiten zur Diversifizierung der Energielieferanten einschließlich des gemeinsamen Gaseinkaufs beschleunigen, damit die EU mehr Möglichkeiten zur Beschaffung von Gas aus alternativen Quellen hat.
Der Europäischen Union drohen weitere Kürzungen bei den Gaslieferungen aus Russland, da der Kreml seine Gasexporte als Waffe einsetzt. Fast die Hälfte der Mitgliedstaaten sind bereits von einer Verringerung des Lieferumfangs betroffen. Wenn jetzt Maßnahmen ergriffen werden, verringert das sowohl das Risiko als auch die Kosten für Europa im Fall einer vollständigen Lieferunterbrechung und stärkt die europäische Resilienz im Bereich der Energie.
Verordnungsvorschlag zur Senkung der Gasnachfrage
Die Kommission schlägt auf der Grundlage von Artikel 122 des Vertrags eine neue Verordnung des Rates über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage vor.
Die neue Verordnung würde allen Mitgliedstaaten das Ziel vorgeben, die Gasnachfrage im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 um 15% zu senken. Sie würde der Kommission auch die Möglichkeit geben, nach Konsultation der Mitgliedstaaten einen „Unionsalarm“ für die Versorgungssicherheit auszurufen. Damit würde allen Mitgliedstaaten eine verbindliche Senkung der Gasnachfrage auferlegt.
Der Unionsalarm kann ausgelöst werden, wenn ein erhebliches Risiko einer gravierenden Gasknappheit besteht oder die Gasnachfrage außergewöhnlich hoch ist. Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Notfallpläne bis Ende September aktualisieren, um darzulegen, wie sie das Senkungsziel erreichen wollen, und der Kommission alle zwei Monate über ihre Fortschritte Bericht erstatten. Mitgliedstaaten, die Gassolidaritätslieferungen beantragen, müssen nachweisen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um die Nachfrage im Inland zu senken.
Europäischen Plan zur Senkung der Gasnachfrage - Priorität: Versorgung privater Haushalten und systemrelevanter Nutzer
Um den Mitgliedstaaten zu helfen, die erforderlichen Senkungsziele zu erreichen, hat die Kommission auch einen europäischen Plan zur Senkung der Gasnachfrage angenommen, in dem Maßnahmen, Grundsätze und Kriterien für die koordinierte Nachfragesenkung enthalten sind. Der Plan ist auf die Substitution von Gas durch andere Energieformen und auf Energieeinsparungen in allen Sektoren ausgerichtet.
Ziel ist die Sicherung der Versorgung von Haushalten und systemrelevanten Nutzern wie Krankenhäusern, aber auch von Branchen, die Produkte herstellen und Dienstleistungen erbringen, die für die Wirtschaft, die Lieferketten und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von zentraler Bedeutung sind. Außerdem enthält den Plan Leitlinien für die wichtigsten Erwägungen, die die Mitgliedstaaten bei der Planung von Einschnitten anstellen sollten.
Wenn wir Gas durch andere Energieformen ersetzen und in diesem Sommer Energie einsparen, kann mehr Gas für den Winter gespeichert werden. Wenn wir jetzt handeln und verhindern, dass später in einer Krisensituation Notmaßnahmen getroffen werden müssen, werden die negativen Auswirkungen auf das BIP um ein Drittel geringer ausfallen. Außerdem können bei frühzeitigem Handeln die Anstrengungen über einen längeren Zeitraum verteilt, Marktbedenken und Preisvolatilität abgeschwächt und Maßnahmen, mit denen die Industrie gezielt und kosteneffizient geschützt wird, besser ausgearbeitet werden.
Der von der Kommission vorgeschlagene Plan zur Senkung der Gasnachfrage stützt sich auf Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und der Industrie. Es steht ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage zur Verfügung.
Bevor die Mitgliedstaaten Kürzungen in Betracht ziehen, sollten sie alle Möglichkeiten der Substitution, nicht obligatorischer Einsparprogramme und der Nutzung alternativer Energiequellen ausschöpfen. Nach Möglichkeit sollte der Umstellung auf erneuerbare Energien oder sauberere, weniger kohlenstoffintensive oder umweltbelastende Optionen Vorrang eingeräumt werden. Eine Umstellung auf Kohle, Öl oder Kernenergie könnte jedoch als vorübergehende Maßnahme erforderlich sein, vorausgesetzt ein langfristiges Festhalten an fossilen Brennstoffen wird vermieden. Marktbasierte Maßnahmen mindern dabei die Risiken für Gesellschaft und Wirtschaft. So könnten die Mitgliedstaaten Auktionen oder Ausschreibungen durchführen, um Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs in der Industrie zu schaffen.
Die Mitgliedstaaten könnten Ausgleichsleistungen anbieten – im Einklang mit der heute von der Kommission vorgelegten Änderung des befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen. Diese sieht zusätzliche Arten von Beihilfemaßnahmen im Einklang mit dem REPowerEU-Plan vor. Dazu zählen Investitionen in erneuerbare Energien mit vereinfachten Ausschreibungsverfahren, die schnell umgesetzt werden können. Zudem können die Mitgliedstaaten Investitionen für den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe unterstützen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Projekte innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens durchgeführt werden, damit die REPowerEU-Ziele rasch erreicht werden.
Eine weitere wichtige Säule bei Energieeinsparungen ist weniger Heizung und Klimatisierung. Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in großem Maßstab Sensibilisierungskampagnen für einen sparsamen Umgang mit Heizung und Klimatisierung durchzuführen sowie die Mitteilung über einen Energiesparplan für die EU mit ihren zahlreichen Optionen für kurzfristige Einsparungen umzusetzen. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, könnten die Mitgliedstaaten gezielt vorschreiben, die Heizung und Klimatisierung in Gebäuden, für die die Behörden verantwortlich sind, zu verringern.
Darüber hinaus wird der Plan zur Nachfragesenkung den Mitgliedstaaten helfen, die am meisten schutzbedürftigen Kunden oder Einrichtungen unter ihren „nicht geschützten“ Nutzern zu ermitteln und zu priorisieren, und zwar nach allgemeinen wirtschaftlichen Erwägungen und folgenden Kriterien:
- Systemrelevanz für die Gesellschaft – Sektoren wie Gesundheit, Lebensmittel, Sicherheit, Gefahrenabwehr, Raffinerien, Verteidigung und Umweltdienstleistungen.
- Grenzüberschreitende Lieferketten – Sektoren oder Branchen, die Produkte herstellen und Dienstleistungen erbringen, die für ein reibungsloses Funktionieren der EU-Lieferketten von entscheidender Bedeutung sind.
- Schäden an Anlagen – es soll verhindert werden, dass die Produktion nicht ohne erhebliche Verzögerungen, Reparaturen, behördliche Genehmigungen und Kosten wieder aufgenommen werden kann.
- Möglichkeiten der Senkung des Gasverbrauchs und Substitution von Produkten/Komponenten – Umfang, in dem die Industrie auf eingeführte Produkte/Komponenten umstellen kann und die Nachfrage nach Produkten/Komponenten durch Einfuhr gedeckt werden kann. (Europäischen Kommission)
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