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BVL: Zulassung von Careo Combi-Stäbchen widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 19. Oktober 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen (Zul.-Nr.: 035632-00) mit dem Wirkstoff Acetamiprid von Amts wegen widerrufen. Es gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
Hintergrund
In Folge der durch Verordnung (EU) 2022/692 geänderten Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs Acetamiprid wurde auch die Einstufung und Kennzeichnung des o. g. Mittels geprüft und angepasst. Gemäß der BVL-Veröffentlichung "Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich" vom 1. Februar 2013 werden nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität zugelassen. Das Mittel ist für Anwendungen im Haus- und Kleingarten daher nicht mehr geeignet.
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BVL: Zulassung von Careo Combi-Stäbchen widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 19. Oktober 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen (Zul.-Nr.: 035632-00) mit dem Wirkstoff Acetamiprid von Amts wegen widerrufen. Es gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
Hintergrund
In Folge der durch Verordnung (EU) 2022/692 geänderten Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs Acetamiprid wurde auch die Einstufung und Kennzeichnung des o. g. Mittels geprüft und angepasst. Gemäß der BVL-Veröffentlichung "Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich" vom 1. Februar 2013 werden nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität zugelassen. Das Mittel ist für Anwendungen im Haus- und Kleingarten daher nicht mehr geeignet.
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