BVL: "Lizetan Plus Schädlingsfrei AF" nicht für Gewerbe zugelassen

Das Pflanzenschutzmittel "Lizetan Plus Schädlingsfrei AF" ist nur für nichtberufliche Anwender und nur als gebrauchsfertige Lösung in Gebinden von höchstens einem Liter zugelassen.

Das Pflanzenschutzmittel "Lizetan Plus Schädlingsfrei AF" ist nur für nichtberufliche Anwender und nur als gebrauchsfertige Lösung in Gebinden von höchstens einem Liter zugelassen. Bild: GABOT.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 27. August 2019 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel „Lizetan Plus Schädlingsfrei AF“ (Zulassungsnr. 008252-00) mit dem Wirkstoff Flupyradifurone erteilt. Der Wirkstoff Flupyradifurone ist in der EU bis 2025 zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Die Zulassung in Deutschland basiert auf einer Zulassung in den Niederlanden („zonales Verfahren“). Alle vier deutschen Bewertungsbehörden stimmten dem Zulassungsantrag zu.

Das Mittel darf nur für nichtberufliche Anwender und nur als gebrauchsfertige Lösung in Gebinden von höchstens einem Liter vermarktet werden. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten. Lizetan Plus Schädlingsfrei AF darf ausschließlich gegen die genannten Schadorganismen in den folgenden Kulturen zur Einzelpflanzenbehandlung eingesetzt werden:

 

SchadorganismusKultur
BlattläuseApfel, Zierpflanzen (Freiland)
BlattläuseGurke, Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Zucchini (Gewächshaus)
Blattläuse, Schildlaus-Arten, Weiße FliegenZierpflanzen (Gewächshaus)
ZikadenWeinrebe (Freiland)

Alle Details der Zulassung, insbesondere zu Anwendungsbestimmungen und Auflagen, wird die Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL ab Anfang September 2019 enthalten. Anwender müssen bei der Anwendung des Mittels alle Angaben auf dem Etikett und der Gebrauchsanleitung des Mittels beachten. (BVL)

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BVL: "Lizetan Plus Schädlingsfrei AF" nicht für Gewerbe zugelassen

Das Pflanzenschutzmittel "Lizetan Plus Schädlingsfrei AF" ist nur für nichtberufliche Anwender und nur als gebrauchsfertige Lösung in Gebinden von höchstens einem Liter zugelassen.

Das Pflanzenschutzmittel "Lizetan Plus Schädlingsfrei AF" ist nur für nichtberufliche Anwender und nur als gebrauchsfertige Lösung in Gebinden von höchstens einem Liter zugelassen. Bild: GABOT.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 27. August 2019 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel „Lizetan Plus Schädlingsfrei AF“ (Zulassungsnr. 008252-00) mit dem Wirkstoff Flupyradifurone erteilt. Der Wirkstoff Flupyradifurone ist in der EU bis 2025 zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Die Zulassung in Deutschland basiert auf einer Zulassung in den Niederlanden („zonales Verfahren“). Alle vier deutschen Bewertungsbehörden stimmten dem Zulassungsantrag zu.

Das Mittel darf nur für nichtberufliche Anwender und nur als gebrauchsfertige Lösung in Gebinden von höchstens einem Liter vermarktet werden. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten. Lizetan Plus Schädlingsfrei AF darf ausschließlich gegen die genannten Schadorganismen in den folgenden Kulturen zur Einzelpflanzenbehandlung eingesetzt werden:

 

SchadorganismusKultur
BlattläuseApfel, Zierpflanzen (Freiland)
BlattläuseGurke, Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Zucchini (Gewächshaus)
Blattläuse, Schildlaus-Arten, Weiße FliegenZierpflanzen (Gewächshaus)
ZikadenWeinrebe (Freiland)

Alle Details der Zulassung, insbesondere zu Anwendungsbestimmungen und Auflagen, wird die Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL ab Anfang September 2019 enthalten. Anwender müssen bei der Anwendung des Mittels alle Angaben auf dem Etikett und der Gebrauchsanleitung des Mittels beachten. (BVL)

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