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Zulassung für Vertimec erteilt
Die neu zugelassenen Anwendungen gelten für Hopfen sowie Fruchtgemüse und Zierpflanzen unter Glas.
Die neuen Anwendungsgebiete in Kürze: In Hopfen erstreckt sich die Zulassung auf die Bekämpfung der Spinnmilbe mit einer Anwendung pro Saison. Dem Zierpflanzenbau steht Vertimec außer gegen die Spinnmilbe auch gegen Minierfliegen, Thripse, Weiße Fliege sowie gegen Weichhautmilben zur Verfügung. Der Einsatz kann fünfmal pro Saison und Kultur erfolgen.
Der Einsatz im Gemüsebau richtet sich ebenfalls gegen die Spinnmilbe und in Tomaten zusätzlich gegen Minierfliegen. Die Zulassung im Gemüsebau gilt für Aubergine, Gurke, Gemüsepaprika, Tomate und Zucchini. Auch hier sind bis zu fünf Behandlungen pro Saison und Kultur erlaubt.
Aktuelle Informationen im Internet und über Hotline
Zusätzlich zur erteilten Zulassung erwartet Syngenta in den nächsten Tagen Genehmigungen nach §18a des Pflanzenschutzgesetzes in Erdbeeren und Lauch. Der aktuelle Stand an Zulassungen und Genehmigungen im Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau sowie im Hopfen kann über die Syngenta Hotline 0180-3240275 angefordert werden.
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Messeneuheiten
Zulassung für Vertimec erteilt
Die neu zugelassenen Anwendungen gelten für Hopfen sowie Fruchtgemüse und Zierpflanzen unter Glas.
Die neuen Anwendungsgebiete in Kürze: In Hopfen erstreckt sich die Zulassung auf die Bekämpfung der Spinnmilbe mit einer Anwendung pro Saison. Dem Zierpflanzenbau steht Vertimec außer gegen die Spinnmilbe auch gegen Minierfliegen, Thripse, Weiße Fliege sowie gegen Weichhautmilben zur Verfügung. Der Einsatz kann fünfmal pro Saison und Kultur erfolgen.
Der Einsatz im Gemüsebau richtet sich ebenfalls gegen die Spinnmilbe und in Tomaten zusätzlich gegen Minierfliegen. Die Zulassung im Gemüsebau gilt für Aubergine, Gurke, Gemüsepaprika, Tomate und Zucchini. Auch hier sind bis zu fünf Behandlungen pro Saison und Kultur erlaubt.
Aktuelle Informationen im Internet und über Hotline
Zusätzlich zur erteilten Zulassung erwartet Syngenta in den nächsten Tagen Genehmigungen nach §18a des Pflanzenschutzgesetzes in Erdbeeren und Lauch. Der aktuelle Stand an Zulassungen und Genehmigungen im Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau sowie im Hopfen kann über die Syngenta Hotline 0180-3240275 angefordert werden.
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