Pflanzenhandel mit Norwegen: Europäischer Schulterschluss

Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e. V. begrüßt die europäischen Bemühungen um praxistaugliche Pflanzengesundheitsvorschriften im Handel mit Norwegen. Der europäische Baumschulverband European Nurserystock Association (ENA) hat sich gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden intensiv mit den von Norwegen geplanten Änderungen des Pflanzengesundheitsrechts auseinandergesetzt.

Der BdB begrüßt Engagement der ENA für praxistaugliche Pflanzengesundheitsvorschriften. Bild: GABOT.

Die geplante norwegische Neuregelung orientiert sich grundsätzlich stärker am europäischen Pflanzengesundheitssystem. Gleichzeitig hätten einzelne Bestimmungen den Handel mit Baumschulgehölzen aus der EU erheblich erschweren können. Insbesondere neue Anforderungen an Erde und Kultursubstrate bei Pflanzen zum Anpflanzen hätten große Teile des Baumschulhandels betroffen. Für im Freiland produzierte Gehölze, die üblicherweise mit Erdballen gehandelt werden, wären die Vorgaben praktisch besonders problematisch gewesen. Auch der Re-Export von Pflanzen über andere EU-Mitgliedstaaten ist ein zentraler Punkt.

Die Europäische Union hat diese Bedenken gegenüber Norwegen offiziell aufgegriffen. In ihrer Stellungnahme zum norwegischen Regelungsentwurf fordert sie unter anderem, die besonderen Bedingungen des EU-Binnenmarktes beim Re-Export anzuerkennen und die geplanten Anforderungen an Erde und Kultursubstrate für Pflanzen aus EU-Mitgliedstaaten anzupassen. Zudem fordert die EU eine Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten nach Veröffentlichung der endgültigen Regelungen.

„Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig eine starke europäische Interessenvertretung für unsere Branche ist. Über die ENA bringen die nationalen Baumschulverbände ihre fachliche und praktische Expertise gemeinsam ein. Entscheidend ist, dass Pflanzengesundheit und ein funktionierender europäischer Warenverkehr zusammengedacht werden“, erklärt BdB-Hauptgeschäftsführer Markus Guhl.

Aus Sicht des BdB ist insbesondere wichtig, unnötige zusätzliche Handelshemmnisse zwischen der EU und Norwegen zu vermeiden. Auch bei der phytosanitären Zertifizierung setzt sich die EU für eine praxisgerechte Lösung ein. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass das bestehende EU-System mit harmonisierten Pflanzengesundheitsvorschriften, Pflanzenpässen und Pre-Export-Zertifikaten die notwendigen Garantien und die Rückverfolgbarkeit sicherstellt. Dieses System sei zugleich der einzige praktikable Ansatz, um elektronische Pflanzengesundheitszeugnisse (ePhyto) zu erleichtern.

„Für unsere Betriebe kommt es darauf an, dass bewährte Handelswege erhalten bleiben und nicht durch zusätzliche bürokratische Anforderungen erschwert werden. Dass die Anliegen der europäischen Baumschulwirtschaft auf EU-Ebene Gehör finden, ist deshalb ein wichtiger Erfolg der gemeinsamen Verbandsarbeit“, so Guhl.

Der BdB wird den weiteren Prozess gemeinsam mit seinen europäischen Partnerverbänden in der ENA begleiten.

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Pflanzenhandel mit Norwegen: Europäischer Schulterschluss

Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e. V. begrüßt die europäischen Bemühungen um praxistaugliche Pflanzengesundheitsvorschriften im Handel mit Norwegen. Der europäische Baumschulverband European Nurserystock Association (ENA) hat sich gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden intensiv mit den von Norwegen geplanten Änderungen des Pflanzengesundheitsrechts auseinandergesetzt.

Der BdB begrüßt Engagement der ENA für praxistaugliche Pflanzengesundheitsvorschriften. Bild: GABOT.

Die geplante norwegische Neuregelung orientiert sich grundsätzlich stärker am europäischen Pflanzengesundheitssystem. Gleichzeitig hätten einzelne Bestimmungen den Handel mit Baumschulgehölzen aus der EU erheblich erschweren können. Insbesondere neue Anforderungen an Erde und Kultursubstrate bei Pflanzen zum Anpflanzen hätten große Teile des Baumschulhandels betroffen. Für im Freiland produzierte Gehölze, die üblicherweise mit Erdballen gehandelt werden, wären die Vorgaben praktisch besonders problematisch gewesen. Auch der Re-Export von Pflanzen über andere EU-Mitgliedstaaten ist ein zentraler Punkt.

Die Europäische Union hat diese Bedenken gegenüber Norwegen offiziell aufgegriffen. In ihrer Stellungnahme zum norwegischen Regelungsentwurf fordert sie unter anderem, die besonderen Bedingungen des EU-Binnenmarktes beim Re-Export anzuerkennen und die geplanten Anforderungen an Erde und Kultursubstrate für Pflanzen aus EU-Mitgliedstaaten anzupassen. Zudem fordert die EU eine Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten nach Veröffentlichung der endgültigen Regelungen.

„Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig eine starke europäische Interessenvertretung für unsere Branche ist. Über die ENA bringen die nationalen Baumschulverbände ihre fachliche und praktische Expertise gemeinsam ein. Entscheidend ist, dass Pflanzengesundheit und ein funktionierender europäischer Warenverkehr zusammengedacht werden“, erklärt BdB-Hauptgeschäftsführer Markus Guhl.

Aus Sicht des BdB ist insbesondere wichtig, unnötige zusätzliche Handelshemmnisse zwischen der EU und Norwegen zu vermeiden. Auch bei der phytosanitären Zertifizierung setzt sich die EU für eine praxisgerechte Lösung ein. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass das bestehende EU-System mit harmonisierten Pflanzengesundheitsvorschriften, Pflanzenpässen und Pre-Export-Zertifikaten die notwendigen Garantien und die Rückverfolgbarkeit sicherstellt. Dieses System sei zugleich der einzige praktikable Ansatz, um elektronische Pflanzengesundheitszeugnisse (ePhyto) zu erleichtern.

„Für unsere Betriebe kommt es darauf an, dass bewährte Handelswege erhalten bleiben und nicht durch zusätzliche bürokratische Anforderungen erschwert werden. Dass die Anliegen der europäischen Baumschulwirtschaft auf EU-Ebene Gehör finden, ist deshalb ein wichtiger Erfolg der gemeinsamen Verbandsarbeit“, so Guhl.

Der BdB wird den weiteren Prozess gemeinsam mit seinen europäischen Partnerverbänden in der ENA begleiten.

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