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BVL: Widerruf der Zulassung von Zorvec Endavia
Grund für den Widerruf ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Benthiavalicarb gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/2657 nicht erneuert wurde.
Für das Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchfrist bis zum 13. Dezember 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2657 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. (BVL)
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Messeneuheiten
BVL: Widerruf der Zulassung von Zorvec Endavia
Grund für den Widerruf ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Benthiavalicarb gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/2657 nicht erneuert wurde.
Für das Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchfrist bis zum 13. Dezember 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2657 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. (BVL)
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