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BVL: Metaldehyd-Wirkstoffe widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 23. März 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels FRS03006 (Zulassungsnummer 007948-00/00) von Amts wegen widerrufen.
Der Widerruf gilt auch für die Vertriebserweiterung Schneckenkorn Limex (Zulassungsnummer 007948-60/00).
Es gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
Hintergrund
In Folge der neuen Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffes Metaldehyd ist das Mittel für nicht-berufliche Anwendungen im Haus- und Kleingarten nicht mehr geeignet. Gemäß dem Leitliniendokument des BVL für den Haus- und Kleingarten vom 1. Februar 2013 ("Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich") sollen nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität für die Anwendung durch nicht-berufliche Anwender im Haus- und Kleingarten zugelassen werden. Aus diesem Grund ist die Zulassung zu widerrufen. (BVL)
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Messeneuheiten
BVL: Metaldehyd-Wirkstoffe widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 23. März 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels FRS03006 (Zulassungsnummer 007948-00/00) von Amts wegen widerrufen.
Der Widerruf gilt auch für die Vertriebserweiterung Schneckenkorn Limex (Zulassungsnummer 007948-60/00).
Es gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
Hintergrund
In Folge der neuen Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffes Metaldehyd ist das Mittel für nicht-berufliche Anwendungen im Haus- und Kleingarten nicht mehr geeignet. Gemäß dem Leitliniendokument des BVL für den Haus- und Kleingarten vom 1. Februar 2013 ("Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich") sollen nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität für die Anwendung durch nicht-berufliche Anwender im Haus- und Kleingarten zugelassen werden. Aus diesem Grund ist die Zulassung zu widerrufen. (BVL)
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