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Bundestag: Anhörung zur Änderung des Düngegesetzes
Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes (21/6135). Damit soll unter anderem eine Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring in das Düngegesetz aufgenommen werden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der flächendeckenden Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission dienen soll. Hierdurch wird einer Forderung der EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie Rechnung getragen. Für die Einrichtung des erweiterten Monitorings sei die notwendige Datengrundlage zu schaffen, heißt es in dem Entwurf.
Ein weiterer wesentlicher Regelungsbereich des Düngerechts sind die Vorschriften über das Inverkehrbringen von Düngemitteln. Die gesetzlichen Ermächtigungen zum Erlass von Regelungen über das Inverkehrbringen in der nationalen Düngemittelverordnung sollen ergänzt werden, weil zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1009 nationale Durchführungsvorschriften erforderlich sind. In diesem Zusammenhang müssen die EU-Mitgliedstaaten eine notifizierende Behörde benennen, die die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und die Überwachung der Tätigkeit dieser Stellen durchführt. Diese Aufgaben soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wahrnehmen.
Als Sachverständige sind geladen: Emma André, Christian Beißner, Robert Knöferl und Professor Friedhelm Taube (Einzelsachverständige). Von Interessenvertretungen und Institutionen werden teilnehmen: Steffen Pingen (Deutscher Bauernverband) und Karsten Specht (Verband kommunaler Unternehmen).
Die Anhörung wird per Livestream im Parlamentsfernsehen sowie im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Außerdem wird sie am Folgetag in der Mediathek des Deutschen Bundestages abrufbar sein. Bei Interesse an einer Teilnahme im Sitzungssaal ist eine Anmeldung mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum erforderlich unter agrarausschuss@bundestag.de. Die Daten der Anmeldung werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwendet. Nach Beendigung des Besuches werden die Daten gelöscht.
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Messeneuheiten
Bundestag: Anhörung zur Änderung des Düngegesetzes
Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes (21/6135). Damit soll unter anderem eine Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring in das Düngegesetz aufgenommen werden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der flächendeckenden Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission dienen soll. Hierdurch wird einer Forderung der EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie Rechnung getragen. Für die Einrichtung des erweiterten Monitorings sei die notwendige Datengrundlage zu schaffen, heißt es in dem Entwurf.
Ein weiterer wesentlicher Regelungsbereich des Düngerechts sind die Vorschriften über das Inverkehrbringen von Düngemitteln. Die gesetzlichen Ermächtigungen zum Erlass von Regelungen über das Inverkehrbringen in der nationalen Düngemittelverordnung sollen ergänzt werden, weil zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1009 nationale Durchführungsvorschriften erforderlich sind. In diesem Zusammenhang müssen die EU-Mitgliedstaaten eine notifizierende Behörde benennen, die die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und die Überwachung der Tätigkeit dieser Stellen durchführt. Diese Aufgaben soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wahrnehmen.
Als Sachverständige sind geladen: Emma André, Christian Beißner, Robert Knöferl und Professor Friedhelm Taube (Einzelsachverständige). Von Interessenvertretungen und Institutionen werden teilnehmen: Steffen Pingen (Deutscher Bauernverband) und Karsten Specht (Verband kommunaler Unternehmen).
Die Anhörung wird per Livestream im Parlamentsfernsehen sowie im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Außerdem wird sie am Folgetag in der Mediathek des Deutschen Bundestages abrufbar sein. Bei Interesse an einer Teilnahme im Sitzungssaal ist eine Anmeldung mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum erforderlich unter agrarausschuss@bundestag.de. Die Daten der Anmeldung werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwendet. Nach Beendigung des Besuches werden die Daten gelöscht.
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