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BAföG-Novellierung: Auszubildende werden vergessen
„Die Bedarfssatzerhöhung von 5% auf monatlich 475 Euro und die Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro ist grundsätzlich zu begrüßen, denn die Lebenshaltungskosten werden stets teurer", stellt Jakob Hokema, Vorsitzender des ZVG-Ausschusses Bildungspolitik und Berufsbildung, klar. Wichtige Baustellen zur Erleichterung von Auszubildenden und ausbildenden Betrieben bleiben allerdings weiterhin offen. Die Einführung einer sogenannten Studienstarthilfe von 1.000 Euro für bestimmte Studierende setzt zudem falsche Anreize für die Aufnahme eines Studiums anstatt einer dualen Ausbildung.
Das widerspricht den Aussagen von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger zur „Exzellenzinitiative berufliche Bildung", akademische und berufliche Bildung als „unterschiedlich, aber gleichwertig" anzusehen.
Des Weiteren werden durch die Novelle die Strukturprobleme des BAföG nicht verbessert. Zwar können Anträge online gestellt werden, jedoch erfolgt die Bearbeitung und Bewilligung weiterhin anhand von Papierakten. Die immer noch fehlende Digitalisierung macht das BAföG noch bürokratischer und ressourcenintensiver. (ZVG)
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Messeneuheiten
BAföG-Novellierung: Auszubildende werden vergessen
„Die Bedarfssatzerhöhung von 5% auf monatlich 475 Euro und die Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro ist grundsätzlich zu begrüßen, denn die Lebenshaltungskosten werden stets teurer", stellt Jakob Hokema, Vorsitzender des ZVG-Ausschusses Bildungspolitik und Berufsbildung, klar. Wichtige Baustellen zur Erleichterung von Auszubildenden und ausbildenden Betrieben bleiben allerdings weiterhin offen. Die Einführung einer sogenannten Studienstarthilfe von 1.000 Euro für bestimmte Studierende setzt zudem falsche Anreize für die Aufnahme eines Studiums anstatt einer dualen Ausbildung.
Das widerspricht den Aussagen von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger zur „Exzellenzinitiative berufliche Bildung", akademische und berufliche Bildung als „unterschiedlich, aber gleichwertig" anzusehen.
Des Weiteren werden durch die Novelle die Strukturprobleme des BAföG nicht verbessert. Zwar können Anträge online gestellt werden, jedoch erfolgt die Bearbeitung und Bewilligung weiterhin anhand von Papierakten. Die immer noch fehlende Digitalisierung macht das BAföG noch bürokratischer und ressourcenintensiver. (ZVG)
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