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Pflanzenschutzmittel: Mittelstädt unterstützt Initiative zur schnelleren Zulassung
Sie unterstützt den Entschließungsantrag „Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln“ des Freistaates Sachsen, der an diesem Freitag im Bundesrat zur Abstimmung steht.
Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Mittelstädt: „Die aktuelle Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln entwickelt sich zu einem ernsthaften Risiko für die Zukunft unserer landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe. Neue Schädlinge wie die Schilf-Glasflügelzikade in Zuckerrüben, Kartoffeln und anderem Gemüse breiten sich aus und bedrohen zunehmend ganze Ernten. Gleichzeitig sind wir von einem funktionierenden Resistenzmanagement weit entfernt – in vielen Bereichen hält nur noch das Instrument der Notfallzulassungen den Anbau aufrecht. Wirksame Pflanzenschutzmittel müssen verlässlich und in ausreichender Menge zur Verfügung stehen – denn ohne sie geraten Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen in Gefahr, und nachhaltige Pflanzenschutzstrategien lassen sich nicht umsetzen.“.
Mittelstädt kritisiert insbesondere die Zulassungspraxis in Deutschland: „Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland ist langwierig und kompliziert. Drei Bundesbehörden – das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Umweltbundesamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung – müssen sich abstimmen und einigen. Das dauert viel zu lange. Und das gibt es nur in Deutschland; kein anderer EU-Mitgliedsstaat geht diesen Sonderweg! Diese zusätzliche Bürokratie ist eine unnötige Belastung.“
Mit der Bundesratsinitiative werden Maßnahmen für eine deutliche Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland und der EU gefordert, um Bekämpfungslücken zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu sichern. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass bestehende Regelungen zur befristeten Genehmigung essenzieller Wirkstoffe praktisch anwendbar sind. Zudem soll die EU-Pflanzenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) grundlegend überarbeitet werden – mit dem Ziel einer stärker wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung sowie der schnelleren Zulassung innovativer Wirkstoffe und Technologien. Darüber hinaus ist das nationale Zulassungsverfahren effizienter, transparenter und praxistauglicher zu gestalten und die Harmonisierung der Systeme in Europa sicherzustellen, um Sonderwege zu vermeiden und Auflagen zu vereinfachen.

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