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DBV: Stoffstrombilanz geht in den Vermittlungsausschuss
Insgesamt sieht der DBV erheblichen Korrekturbedarf am Entwurf des Düngegesetzes: „Für die deutsche Landwirtschaft ist entscheidend, dass ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg gebracht und auf nationale Alleingänge verzichtet wird. Eine Stoffstrombilanz oder eine Ermächtigung dafür gehört explizit nicht zu den Forderungen der EU-Kommission. Die Stoffstrombilanz muss daher ersatzlos gestrichen werden. Ferner müssen im Vermittlungsausschuss die Grundlage und erste Festlegungen für mehr Verursachergerechtigkeit gelegt werden. Nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe müssen von den strengen Regelungen in den Roten Gebieten befreit werden bzw. Erleichterungen von der Düngeverordnung nutzen können. (DBV)
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