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Schweiz: Gelockerte Qualitätsanforderungen haben sich bewährt
Die Branche führt die Anpassungen deshalb größtenteils weiter. Einzig bei den mechanischen Schäden an den Knollen kehrt sie zur früheren Regelung zurück – denn diese führten zu erhöhten Lagerausfällen.
Im vergangenen Jahr wurden die Qualitätsanforderungen für Industriekartoffeln (Handelsusanzen und Übernahmebedingungen) umfassend überarbeitet und gelockert. Mit diesen Maßahmen reagierte die Branche auf den Aktionsplan Foodwaste des Bundes, der bis 2030 eine Reduktion der Lebensmittelverluste um 50% fordert. Dank der gelockerten Normen konnten die Lebensmittelverluste deutlich reduziert werden. Für die Kartoffelproduzentinnen und -produzenten brachten die Anpassungen finanzielle Vorteile, während die Industriebetriebe Mehrkosten verbuchen mussten.
Aus Sicht aller Branchenakteure (Produktion, Handel und Industrie) haben sich die Maßnahmen grundsätzlich bewährt. Eine Ausnahme bilden die mechanischen Schäden an den Kartoffeln (z. B. geschnittene Knollen). Diese galten im letzten Jahr nicht mehr als Mangel. Im Laufe der Kampagne zeigte sich jedoch, das geschnittene Knollen häufiger zu Fäulnis am Lager führten und dadurch erhöhte Ausfälle verursachten.
Diese Regelung wurde daher im Rahmen der diesjährigen Überarbeitung der Handelsusanzen wieder rückgängig gemacht. Ab der Kampagne 2026 gelten mechanische Schäden an den Knollen (äußere oder innere Maschinen-, Transport-, Manipulations- und Lagerschäden) erneut als Mangel und werden in Abzug gebracht. Alle übrigen Lockerungen aus dem Vorjahr bleiben bestehen.
Im Zuge der diesjährigen Überarbeitung der Handelsusanzen hat die Arbeitsgruppe Markt von swisspatat zudem folgende weitere Anpassungen vorgenommen:
- Neu wird verbindlich geregelt, das der Nutzer der Paloxen dafür verantwortlich ist, dass diese keine Fremdkörper enthalten.
- Die Definition von "Besatz" wurde präzisiert: Außer Keimen, Erde, Steinen und Stauden berechtigen alle anderen Fremdkörper zur Rückweisung des Postens.

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