Pflanzenschutzmittel: Inlandsabsatz und Ausfuhr im Jahr 2024

Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden.

Inlandsabsatz und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln - Bericht für das Jahr 2024 erschienen. Bild: GABOT.

Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten. Der Bericht für das Meldejahr 2024 ist soeben erschienen.

Zusätzlich zum Bericht wurde die Tabelle mit den Absatzmengen der Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln seit 1987 um die Mengen für 2024 ergänzt. Im BVL-Datenportal https://gis.bvl.bund.de sind die Wirkstoff-Absatzmengen seit 1987 ebenfalls abrufbar.

Die Jahresberichte für die Jahre 2013 bis 2023 wurden korrigiert veröffentlicht, um Melde- und Auswertefehler zu beseitigen. In den Einleitungen der Berichte sind die jeweiligen Korrekturen näher erläutert.

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