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EU: Neue Verpackungsvorschriften
Weitere PPWR-Vorschriften treten schrittweise in Kraft, die wichtigsten müssen ab 2030 angewendet werden. Dazu gehören Vorschriften zur Recyclingfähigkeit und sehr kleinen Einweg-Kunststoffverpackungen in Hotels und Restaurants. So haben die Beteiligten ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen.
Investition in Europas Zukunft
Die EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, sprach von einer Investition in die Zukunft Europas. "Die Verordnung wird dazu beitragen, Abfall zu reduzieren, Recycling zu steigern, Verpackungen mit Lebensmittelkontakt durch die Begrenzung schädlicher Stoffe wie PFAS für Verbraucher sicherer zu machen und unsere Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern. Das sind wesentliche Schritte hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft."
Roswall betonte mit Blick auf Anpassungskosten, die jede neue Vorschriften mit sich bringen: "Wir haben intensiv mit Marktteilnehmern zusammengearbeitet, um die neuen Vorschriften pragmatisch und unbürokratisch umzusetzen.“
Grenzwerte, Definitionen und Kennzeichnungspflichten
Mit dem 12. August 2026 gelten folgende Elemente der PPWR:
- Strengere PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen;
- EU-weit harmonisierte Definitionen, beispielsweise für Hersteller und Produzenten;
- Kennzeichnungen und Angaben auf bestimmten Verpackungen.
Hintergrund
Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) ist eine Antwort auf ökologische und wirtschaftliche Herausforderungen. Ohne entsprechende Maßnahmen wäre der Verpackungsabfall in der EU bis 2030 voraussichtlich um 19% gestiegen, während der Kunststoffverpackungsabfall sogar um bis zu 46% hätte zunehmen können.
Die Verordnung trat im Februar 2025 in Kraft, und ihre Bestimmungen gelten ab dem 12. August 2026 schrittweise. Die vollständige Anwendung der Verordnung wird zu einer nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Verpackungsbranche in der gesamten EU beitragen und durch gemeinsame Vorschriften den Binnenmarkt für Verpackungen stärken.
Sie wird Europa weniger abhängig von importierten fossilen Brennstoffen machen, aus denen Kunststoffverpackungen fast ausschließlich hergestellt werden. Durch die Förderung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft wird die PPWR dazu beitragen, wertvolle Materialien länger im Umlauf zu halten und die Rückgewinnung sowie die Verwendung von Sekundärrohstoffen innerhalb der EU zu steigern. Dies wird den Druck im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung und der Abfallerzeugung verringern und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie durch eine sicherere und nachhaltigere Materialversorgung stärken.
Die neuen Verpackungsvorschriften werden zudem dazu beitragen, die durch übermäßige Verpackungen verursachten ökologischen Herausforderungen weiter anzugehen. Sie kommen den Verbrauchern zugute – beispielsweise durch die Begrenzung schädlicher Stoffe wie PFAS – und schaffen Chancen für Unternehmen.
Das breit angelegte Maßnahmenpaket wird voraussichtlich zu einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen, des Wasserverbrauchs und der Umweltkosten im Verpackungssektor führen und den Unternehmen mittelfristig erhebliche Kosten für die Einhaltung der Vorschriften ersparen.
Die Europäische Kommission wird weiterhin eng mit den Interessengruppen und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine effiziente und praxisnahe Umsetzung vor Ort zu unterstützen.
Um die einheitliche Anwendung der neuen Verpackungsvorschriften in der gesamten EU zu erleichtern und die Einhaltung der Vorschriften zu vereinfachen, hat die Kommission Leitlinien zur Umsetzung der PPWR sowie häufig gestellte Fragen veröffentlicht.
Die im März 2026 veröffentlichten Leitlinien enthalten praktische Informationen für Unternehmen, nationale Behörden und andere Interessengruppen zur Anwendung der neuen PFAS-Beschränkungen.

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