Statistik: 3,2% weniger Unternehmensinsolvenzen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es Februar 2020 3,2% weniger Unternehmensinsolvenzen als im Februar 2019.

Eröffnete Regelinsovenzverfahren. Bild: Destatis.

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Im von der Corona-Krise noch unbeeinflussten Monat Februar 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1.529 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 3,2% weniger als im Februar 2019. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Februar 2020 auf knapp 1,0 Mrd.Euro. Im Februar 2019 hatten sie bei 2,0 Mrd. Euro gelegen.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Februar 2020 mit 255 Fällen (Februar 2019: 282) im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Unternehmen des Baugewerbes stellten 226 Insolvenzanträge (Februar 2019: 248). In den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wurden 177 Insolvenzanträge gemeldet (Februar 2019: 144).

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 6.604 übrige Schuldner im Februar 2020 Insolvenz an (-4,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 4.823 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie 1.505 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.

Trend für April 2020: Eröffnete Regelinsolvenzverfahren nehmen deutlich ab

Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in Not geraten. Um frühzeitig aktuelle Entwicklungen aufzuzeigen, erstellt und veröffentlicht das Statistische Bundesamt erstmals vorläufige Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland. Demnach nahm die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren im März 2020 im Vergleich zum März 2019 um 1,6% zu. Für den April 2020 sank die Zahl der eröffneten Verfahren dagegen deutlich um 13,4% im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Die durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich im März und April somit nicht in einem Anstieg der eröffneten Insolvenzverfahren wider. Das Ausbleiben eines solchen Anstiegs, oder gar ein Absinken der Zahlen wie im April, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend.

Zum einem vergeht zwischen dem Antrag und der Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens Bearbeitungszeit. Erst nach der Entscheidung bei Gericht über die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens gehen diese in die Statistik ein. Diese Bearbeitungszeit hat sich zudem durch den teilweise eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte verlängert.

Zum anderen werden die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen während der Corona-Pandemie voraussichtlich eine schnelle Zunahme der Insolvenzanträge verhindern. Hierzu zählt in erster Linie die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020, geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020). Demnach sind Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit.

Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:

30% der Insolvenzverfahren in Deutschland sind Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55%). Enthalten sind weiterhin Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder die Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständige Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. (Destatis)

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