Schmidt: Planungssicherheit für Biogasanlagen

Anlässlich der Einigung im Koalitionsausschuss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

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Anlässlich der Einigung im Koalitionsausschuss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: „Die Einigung auf eine weitere Förderung von Biogasanlagen ist ein großer Erfolg. Wir können auch in Zukunft nicht auf Bioenergie verzichten. Sie leistet mit einem Drittel im Mix der Erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag für die deutsche Klimabilanz. Biomasse ist darüber hinaus wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Deshalb habe ich gegenüber dem Wirtschaftsminister seit langem für die Berücksichtigung der Biomasse im neuen EEG persönlich gekämpft. Es ist gut, dass wir jetzt Planungssicherheit für die Branche schaffen und konkrete Regelungen für die zukünftige Förderung von Biomasseanlagen im neuen EEG verankern. Geplant ist ein Ausschreibungsvolumen von je 150 MW in den Jahren 2017 bis 2019 und je 200 MW in den Jahren 2020 bis 2022. Das ist eine gute Nachricht für die unsere Bauern und den ländlichen Raum.“

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