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Rückzahlung der Mineralölsteuerrückerstattung
„Angesichts einer Belastung der Branche mit netto 7 Mio. € gilt es, jetzt gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die den betroffenen Betrieben des Unterglasanbaus über die geplanten De-Minimis-Beihilfen hinaus wirksame Entlastungen bringen können.“
Dies sagte die agrarpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, Cornelia Behm, am Mittwoch im Agrarausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser hat sich mit der Entscheidung der EU-Kommission zur Rückzahlung der Mineralölsteuerrückerstattung für den Unterglasanbau befasst.
„Dabei sind Lösungen besonders sinnvoll, die zu Energieeinsparungen und damit auch langfristig zu Kostensenkungen führen“, ergänzte Behm. „Daher habe ich im Agrarausschuss noch einmal auf unsere Vorschläge hingewiesen, die wir Grüne im letzten Jahr in unserem Antrag‚ Energiewende in Gewächshäusern’ gemacht haben:
- erstens die Forschung und Entwicklung technischer Lösungen für den Unterglasgartenbau gezielt voranzutreiben,
- zweitens die Energieberatung für den Unterglasanbau auszubauen und
- drittens Investitionen in Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gewächshäusern sowie den Einsatz von Erneuerbaren Energien im Unterglasanbau besser als bisher fördern.“
„Die von der Bundesregierung bisher in diesem Bereich ergriffenen Maßnahmen, reichen nicht aus, um der angesichts der anstehenden Rückzahlung für viele Betriebe schwierigen Lage gerecht zu werden. Deswegen ist es irritierend, dass sich die Vertreter der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung nicht zu diesen Vorschlägen geäußert haben. Positiv werten könnte man, dass sie die Vorschläge immerhin nicht abgelehnt haben. Es könnte aber auch heißen, dass sie die Gewährung der De-Minimis-Beihilfen für ausreichend und weitere Maßnahmen für unnötig halten.“
Nach Angaben des Finanzministeriums belaufen sich die Rückzahlungen für die Jahre 2001 bis 04 auf ca. 27 Mio. € von 55 Mio. € ausgezahlten Steuerrückerstattungen. Für die Jahre 2005 bis 06 könnten demgegenüber genehmigte Steuerrückerstattungen von ca. 17 Mio. € ausgezahlt werden. So ergäbe sich netto eine Belastung der Betriebe von 10 Mio. €. Diese würde durch die geplanten De-Minimis-Beihilfen auf etwas 7 Mio. € gedrosselt. Dies wären pro Betrieb im Durchschnitt zwar nur 1.000 €. Tatsächlich werden kleine Betriebe in der Regel gar nicht, große Betriebe aber umso stärker belastet. (Quelle: Büro Cornelia Behm MdB, Agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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