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Rechtsstreit: Schadensersatzklage gegen Floragard
Wie die Oldenburger Nordwest-Zeitung berichtet, geht es in dem Verfahren um einen ehemaligen Vertriebsmitarbeiter von Floragard, der seit dem Jahr 2013 die maßgeschneiderte Zusammensetzung des bestellten Substrats eigenständig mit preisgünstigeren Bestandteilen angepasst haben soll, ohne den Kunden - die Baum Gartenbau GmbH - darüber zu informieren. Die Täuschung kam Ende 2022 bei Floragard ans Licht; der Kunde wurde im Jahr 2023 darüber informiert.
Wie die Zeitung weiter berichtet, habe Benedikt Baum für sein Unternehmen am Oldenburger Landgericht einen Schadensersatz von 1,9 Mio. Euro eingeklagt. Seiner Meinung nach habe die vorherige Vertriebsleitung lange Zeit davon gewusst und das Vorgehen gedeckt.
Außergerichtliche Gespräche sollen dem Bericht zufolge zu keiner einvernehmlichen Lösung geführt haben. Die Positionen beider Parteien sind weit auseinander und der Sachverhalt kompliziert. Das sieht dem Zeitungsbericht nach auch die zuständige Richterin so: "Aufgrund der Komplexität der Sache und notwendigen Gutachten ist es denkbar, dass wir in fünf Jahren noch kein Urteil haben."
Auf Nachfrage der GABOT-Redaktion äußert sich die Floragard Vertriebs-GmbH wie folgt:
Zwischen Floragard und dem ehemaligen Kunden ist derzeit ein zivilrechtliches Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg anhängig. Gegenstand des Verfahrens sind Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit gelieferten Substraten und deren Zusammensetzung.
Nach Auffassung von Floragard sind die geltend gemachten Forderungen weder dem Grunde noch der Höhe nach gerechtfertigt. Diese Position nimmt Floragard unabhängig davon ein, dass die Änderung der Zusammensetzung hätte aktiv kommuniziert werden müssen.
Das Unternehmen bestreitet insbesondere, dass die behaupteten Schäden in dem geltend gemachten Umfang entstanden sind bzw. auf die gelieferten Substrate zurückzuführen sind.
Die im Verfahren diskutierten Änderungen der Rezeptur bewegen sich nach Einschätzung von Floragard in einem Bereich, der keinen Einfluss auf den Kulturerfolg hat.
In der ersten mündlichen Verhandlung wurden die unterschiedlichen Positionen der Parteien erörtert. Eine außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Einigung konnte bislang nicht erzielt werden. Das Gericht prüft nun die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens.
Wir haben Vertrauen in die unabhängige gerichtliche Prüfung und werden die weitere Bewertung des Sachverhalts durch das Gericht und gegebenenfalls durch einen externen Sachverständigen abwarten. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir uns darüber hinaus derzeit nicht zu weiteren Details äußern können.
Eine Anfrage an die Firma Baum blieb bisher unbeantwortet.

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