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Pflanzenschutzmittel: Abendliches oder nächtliches Ausbringen ausdrücklich empfohlen
„Es ist nicht nur legal, wir empfehlen den Landwirten sogar, dass sie die Abend- und Nachtstunden dazu nutzen, ihre Felder mit notwendigen Behandlungen zu befahren“, sagt Joachim Vietinghoff, Abteilungsleiter Pflanzenschutzdienst im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock.
Entgegen einer weit verbreiteten Vermutung wollen Landwirte sich damit nicht den Kontrollen des Pflanzenschutzdienstes entziehen oder heimlich verbotene Mittel anwenden! Sie realisieren mit dieser – manchem Bürger etwas befremdlich anmutenden Arbeitszeit - eine natur- und umweltschonendere Methode der Spritzmaßnahmen.
Jetzt im Frühjahr ist die Hauptvegetationszeit und die Schadorganismen sind in der Massenvermehrung. Ab einer Windgeschwindigkeit von mehr als fünf Metern pro Sekunde darf mit einer Feldspritze nicht gearbeitet werden. Die Windverhältnisse bestimmen also die Anzahl der täglich möglichen Arbeitsstunden. Um die Spritzmittel zu einem optimalen Wachstumszeitpunkt in minimaler Menge auszubringen, können und sollten die überwiegend windstilleren Abende und Nächte genutzt werden.
Mit der inzwischen gut entwickelten, auch abdriftgeminderten Spritzdüsentechnik und präzisen, GPS-gesteuerten Fahrgeräten kommt das Pflanzenschutzmittel oder der Flüssigdünger punktgenau in den Pflanzenbestand. Randstreifen an Gewässern und Biotopen lassen sich so auch nachts ganz exakt abgrenzen.
Ein weiterer wichtiger Vorteil nächtlicher Pflanzenschutzmaßnahmen ist, dass Honigbienen, Hummeln und viele andere, sogenannte Nichtzielorganismen nicht beeinträchtigt werden. Denn sie sind nachts nicht auf Nahrungssuche. Sie können also weder durch direktes Besprühen, noch durch Geruchsveränderungen gestört werden.
„Es gibt also keinen Grund zur Besorgnis! Vielmehr ist ein in der Nacht mit der Pflanzenschutzspritze arbeitender Landwirt ein umweltbewusster Landwirt“, resümiert Vietinghoff.
Hintergrund:
Bei allen Spritzarbeiten unter freiem Himmel muss vor allem eine Abdrift des Spritznebels vermieden werden. Die Geräte erzeugen über den Spritzdruck feine Tröpfchen, deren Größe auch von der Fahrgeschwindigkeit abhängt, denn es geht darum, die gesetzlich festgelegte Aufwandmenge auf die Fläche zu bringen.
Um Abdrift zu verhindern, gibt es teilweise raffinierte technische Lösungen. Durch die Konstruktion der Düsen entsteht im Düsenkörper ein Luftstrom, der die Tröpfchen mit sich reißt und direkt in den Bestand schleudert. Durch diese sogenannten abdrift-geminderten Düsen kann die Abdrift um bis zu 90% reduziert werden. Die Flüssigkeitsmenge einer Abdrift ist unter regulären Bedingungen sehr gering. Bei einer Abdriftminderung von 90% darf sie zum Beispiel für den Düsentyp ID 05 im Abstand von einem Meter neben dem Spritzbalken höchstens 0,34% und im Abstand von zehn Metern noch höchstens 0,03% der normalen Behandlungsmenge betragen. Viele neue Pflanzenschutzmittel dürfen zulassungsseitig nur mit dieser abdriftgeminderter Düsentechnik angewendet werden.
Für die unterschiedlichen Pflanzenschutzmittel gelten spezifische Abstandsauflagen zu Gewässern. Ist kein Abstand ausgewiesen, greift § 12 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes. Dort heißt es: Pflanzenschutzmittel "dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden." Dieser Forderung wird der Landwirt gerecht, wenn er bei optimalen Anwendungsbedingungen (Wind, Fahrgeschwindigkeit und Spritzgestängehöhe) einen Abstand von einem Meter zur Böschungsoberkante einhält.
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