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Pflanzenschutz-Kontrollprogramm: Jahresbericht 2024 veröffentlicht
In Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft wurden bei 4.285 Kontrollen beispielsweise die Qualifikation der Anwendenden, die Pflanzenschutzgeräte oder die Anwendung von PSM überwacht.
In bundesweiten Kontrollschwerpunkten wurden die Beratung beim Verkauf von PSM an Laien, die Anwendung in Zierpflanzen und die Einhaltung des Anwendungsverbots von PSM an Gewässern überprüft.
Das BVL untersuchte bei 203 Pflanzenschutzmitteln, ob ihre Zusammensetzung und die physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften mit der Zulassung übereinstimmen.
Der Handel und die Anwendung von PSM werden in Deutschland systematisch durch die Behörden in einem bundesweit harmonisierten Programm überwacht. Für die Durchführung der Kontrollen und die Ahndung von Verstößen sind die Bundesländer zuständig. Sie übermitteln die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL, das die Daten in Form von Jahresberichten zusammenfasst.

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