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Pflanzenschutz-Kontrollprogramm: Jahresbericht 2020 erschienen
Der Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden in Deutschland systematisch durch die Behörden in einem bundesweit harmonisierten Programm überwacht. Für die Durchführung der Kontrollen und die Ahndung von Verstößen sind die Bundesländer zuständig. Sie übermitteln die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL, das die Daten in Form von Jahresberichten zusammenfasst.
Im Jahr 2020 haben die Behörden der Länder insgesamt 1.816 Kontrollen in Handelsbetrieben durchgeführt. Es wurde unter anderem überprüft, ob das Personal sachkundig ist und die angebotenen Pflanzenschutzmittel zugelassen sind. In 3.621 Kontrollen von Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft wurden die Qualifikation der Anwender, die Pflanzenschutzgeräte oder die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln überwacht. Bundesweite Kontrollschwerpunkte galten der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch Dienstleister und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Golfplätzen und professionell genutzten Sportplätzen.
Das BVL untersuchte im Auftrag der Länder bei 141 Pflanzenschutzmitteln, ob ihre Zusammensetzung und die physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften mit der Zulassung überein stimmen. (BVL)
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