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Neonikotinoid-Verbot: Einspruch abgelehnt
Martin Häusling, agrar- und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament erklärt: „Mit der heutigen Abstimmung hat der Umweltausschuss des Europaparlaments gezeigt, dass eine Mehrheit der Abgeordneten ebenso große Bedenken gegen den Einsatz der bienengefährlichen Neonikotinoide hat, wie sie auch von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) geäußert wurden. Der Versuch seitens der „Konservativen und Reformer“ (Fraktion der EU-Kritiker und Populisten), der Kommission bei einem möglichen Verbot eine unwissenschaftliche Haltung und Kompetenzüberschreitung zu attestieren, hat nicht gegriffen.
Ein Verbot wäre ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nicht weit genug: Lediglich drei der bienengefährlichen Mittel zu verbieten wird dem Anspruch eines Totalverbotes nicht im Ansatz gerecht. Es muss darum gehen, die gesamte Wirkstoffgruppe hochgefährlicher systemischer Nervengifte, die für den massiven Verlust von Bienen und Biodiversität verantwortlich ist, aus der Anwendung zu verbannen. Und das sowohl im Freiland als auch im Gewächshaus.
Darüber hinaus wird das Verbot erst dann wirklich wirksam, wenn es auch angewendet wird. Das ist für das seit 2013 bestehende Teilverbot dieser Mittel kaum der Fall. Sowohl Absatz- als auch Einsatzmengen sind nahezu gleich geblieben, da von den Mitgliedstaaten immer wieder großzügig Ausnahmegenehmigungen beantragt und von der Kommission genehmigt wurden. Europa und alle seine Mitgliedsstaaten stehen in der Pflicht, endlich wirksame Maßnahmen gegen das Sterben unserer wichtigsten Bestäuber zu ergreifen.“ (efsa)
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