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Nagoya-Protokoll: Ziele durch Überregulierung gefährdet
Am vergangenen Sonntag ist das sogenannte Nagoya-Protokoll und damit auch die umsetzende EU-Verordnung in Kraft getreten. Die Pflanzenzüchter in Deutschland warnen davor, dass die wichtigen Ziele des internationalen Umweltabkommens, den Zugang zu genetischen Ressorcen zu verbessern und einen gerechten Vorteilsausgleich zu gewährleisten, durch europäische Überregulierung verfehlt werden. „Die EU-Verordnung 511/2014 schränkt die Nutzung der biologischen und genetischen Vielfalt von Pflanzen empfindlich ein. Die bislang nicht an Auflagen geknüpfte Verwendung neu gezüchteter, geschützter und im Markt befindlicher Sorten als genetische Ressourcen für die Weiterzüchtung wird künftig wegen zu umfangreicher Nachweispflichten kaum mehr möglich sein. Den Sortenschutz als Open-Source-System derart auszuhebeln, bedeutet, eine Verarmung der genetischen Diversität, weniger Sortenvielfalt und mangelnden Züchtungsfortschritt in Kauf zu nehmen. Dies kann nicht im Interesse der Gesellschaft sein“, sagt Dr Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP).
Zusätzlich zum Entzug dieser elementaren Züchtungsgrundlage sieht die EU-Verordnung die Nachverfolgbarkeit von genetischen Ressourcen mit einem hohen Maß an Bürokratie vor. „Dies ist gerade bei der Züchtung von Pflanzen als Prozess von tausendfacher Kreuzung und Selektion kaum zu leisten. Am Ende wird dies dazu führen, dass genetische Ressourcen und damit auch auf dem Markt befindliche Sorten kaum mehr ausgetauscht werden und damit nicht nur der Züchtungsfortschritt leidet, sondern darüber hinaus auch kein Vorteilsausgleich zwischen Gebern und Nehmern der Rohstoffe mehr stattfinden wird“, so Schäfer. Der BDP fordert daher eine pragmatische Anwendung der EU-Verordnung, die den Besonderheiten der Pflanzenzüchtung Rechnung trägt und den Austausch genetischer Ressourcen weiterhin zum Nutzen der Weltgemeinschaft ermöglicht. 17 deutsche Unternehmen der Pflanzenzüchtung haben daher vor dem Europäischen Gericht gegen die EU-Verordnung zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls Klage erhoben. (BDP)
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