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Lkw-Maut: OVG bestätigt BGL-Argumentation
Mit unanfechtbaren Beschlüssen vom 18. September 2026 (Az. OVG 9 S 1/26 und 3/26) wies das Gericht die Beschwerden von Toll Collect gegen die vorausgegangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vollständig zurück.
BGL-Präsident erneuert Forderung an Bundesverkehrsminister
„Das ist doch für den Bundesverkehrsminister ein klares Signal: Statt weitere Verfahren abzuwarten, sollte er jetzt endlich für eine sachgerechte und rechtssichere Lösung sorgen. Deshalb fordere ich erneut von Bundesminister Bilger: Der Werkverkehr unserer Betriebe muss von der Maut auf leichte Nutzfahrzeuge ausgenommen werden“, kommentiert BGL-Präsident Thomas Banzhaf.
„Zweimal haben die Gerichte nun bestätigt, was der BGL der Politik von Anfang an mit Nachdruck vorgetragen hat: Der GaLaBau ist bei der Maut mit dem Handwerk vergleichbar. Unsere Argumente lagen frühzeitig auf dem Tisch, wurden bei der Umsetzung aber nicht berücksichtigt. Nun korrigieren die Gerichte die mangelhafte Umsetzung der Maut konsequent.“
Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist das Hauptsacheverfahren noch nicht beendet. Der BGL geht jedoch davon aus, dass die angerufenen Gerichte die im Eilverfahren vertretene Linie bestätigen werden. (BGL)

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