Lebensdirektversicherung für GmbH-Gesellschafter

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Fiskus schießt Eigentor: Lebensdirektversicherung für GmbH-Gesellschafter.Viele GmbHs haben für ihre mitarbeitenden Gesellschafter Lebensdirektversicherungen abgeschlossen, weil das Jahr für Jahr interessante Steuerermäßigungen verschafft. Beitragszahlungen des Arbeitgebers für eine Lebensversicherung des Mitarbeiters kosten nämlich bis zu einer Höhe von jährlich maximal 2148 Euro statt der regulären Lohn- bzw. Einkommensteuer von maximal rund 50 % nur 20 % pauschale Lohnsteuer. Da die in der GmbH überdies wieder als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, reduziert sich die effektive Steuerlast sogar auf magere 12 %.

 

Kein Wunder also, dass der Fiskus in jüngster Zeit immer öfter versuchte, dieses ganz legale Steuerspargeschäft zu unterbinden. Der komplizierte Weg: Viele mitarbeitende GmbH-Gesellschafter sind nicht sozialversicherungspflichtig, zum Beispiel weil sie mit mindestens 50 % an der Firma beteiligt sind. Bei der Berechnung der steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben erhalten sie daher einen Sonderausgaben-Vorwegabzug von 3.068 bzw. 6136 Euro (Singles/ Verheiratete). Der ist allerdings um 16 % des Gesamtgehaltes, also in der Regel auf Null zu kürzen, wenn der Gesellschafter bei seiner Firma "Anwartschaftsrechte auf eine Altersvorsorge ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung" hat. Also, so der Fiskus, auch bei Lebensdirektversicherungen.

 

Die Konsequenz: Zum Ausgleich für die niedrige Lohnsteuer für die Lebensdirektversicherung muß der GmbH-Gesellschafter dann höhere Einkommensteuern zahlen, weil sich der steuersparende Sonderausgabenabzug verringert.

 

Das ist rechtswidrig, so das jetzt veröffentlichte und rechtskräftige Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz 4 K 2670/99. Denn: Lebensdirektversicherungen sind keine "Anwartschaft auf Altersvorsorge" sondern direkt zufließender Arbeitslohn. Doch es kommt noch besser: Weil die vom Arbeitgeber gezahlten Versicherungsbeiträge direkter Arbeitslohn sind, kann der GmbH-Gesellschafter die in seiner Einkommensteuer-Erklärung auch noch als steuermindernde Sonderausgaben berücksichtigen. So die rheinland-pfälzischen Richter, die damit die gegenteilige Anweisung des Bundesfinanzministers in seinem Schreiben vom 9.2.1993 verwerfen.

 

Damit machen sie Lebensdirektversicherungen zu einem wahren Steuerspar-Geschäft. Das zeigt ein typisches Beispiel: Der GmbH-Gesellschafter verdient gut. Für 2000 Euro mehr an Gehalt zahlt er damit rund 50 % Einkommensteuer nebst Soli.Investiert er den Restbetrag von 1000 Euro in eine Lebensversicherung, erspart ihm das über den Sonderausgabenabzug rund 500 Euro Einkommensteuer. Lebensversicherungbeitrag und Steuerersparnis zusammengerechnet verbleiben ihm damit unterm Strich 1.500 Euro.

 

Der bessere Weg: Die GmbH überweist 2000 Euro brutto für netto auf eine Lebensdirektversicherung für ihren mitarbeitenden Gesellschafter. Das kostet sie - nach Betriebsausgabenabzug- runde 240 Euro pauschale Lohnsteuer. Der Gesellschafter zieht den Versicherungsbeitrag von 2000 Euro in seiner Einkommensteuer-Erklärung als Sonderausgabe ab. Das bringt ihm rund 1000 Euro an Steuerersparnis. Rechnen GmbH und Gesellschafter Versicherungsbeitrag und Steuerbe- sowie Steuerentlastung zusammen, verbleiben per Saldo 2760 Euro. Das zeigt: Der Weg über die Lebensdirektversicherung bringt im Beispiel runde 1.260 zusätzliche Steuerspar-Euro. Und das Jahr für Jahr! (DMB)

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