LANDMANN: Insolvenzverfahren

Der zweitgrößte deutsche Grillhersteller LANDMANN stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

LANDMANN will Sanierungschancen des Insolvenzrechts nutzen, um die eingeleitete Restrukturierung zu beschleunigen.

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Die Geschäftsführung des zweitgrößten deutschen Grillherstellers LANDMANN hat beim zuständigen Amtsgericht Verden einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die deutsche Hauptgesellschaft der Unternehmensgruppe gestellt. Die LANDMANN Gruppe, mit Hauptsitz in Osterholz-Scharmbeck, beschäftigt aktuell rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon rund 100 in Deutschland. Das Unternehmen erwirtschaftete zuletzt einen Jahresumsatz von rund 60 Mio. Euro. Die internationalen Tochtergesellschaften des Grillherstellers sind nicht vom Insolvenzantrag für die LANDMANN GmbH & Co. Handels-KG betroffen.

LANDMANN befindet sich seit längerer Zeit in einem tiefgreifenden Restrukturierungsprozess. Mit der Entscheidung, die Sanierungschancen im Insolvenzverfahren zu nutzen, beschleunigt die Geschäftsführung jetzt den eingeleiteten Prozess zur Restrukturierung und Neuausrichtung des Unternehmens. Bereits im September 2020 hatte das Unternehmen im Zuge der Fokussierung auf Kernkompetenzen die interne Lagerlogistik an einen erfahrenen Logistikpartner ausgelagert und eine Transfergesellschaft für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Logistik eingerichtet, um ihnen den Übergang in neue Beschäftigungsverhältnisse zu erleichtern. Ziel der eingeleiteten Neuausrichtung ist es, stabile Zukunftsperspektiven für LANDMANN als international aufgestelltem Spezialisten für den gehobenen Grill- und BBQ-Bereich aufzubauen. Dazu war auch ein Investorenprozess gestartet worden, dieser wird weiter vorangetrieben.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der deutschen Hauptgesellschaft der LANDMANN Gruppe wurde der Restrukturierungsexperte Dr. Malte Köster aus der Kanzlei WILLMERKÖSTER bestellt. Gemeinsam mit seinem Team hat Köster die Arbeit im Unternehmen bereits aufgenommen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Betriebsversammlung unter strengen Corona-Regel über die nächsten Schritte im vorläufigen Insolvenzverfahren informiert. In einer ersten Stellungnahme erklärte Köster, dass der Geschäftsbetrieb bei LANDMANN bis auf weiteres fortgeführt werden kann. Zudem sind die Löhne und Gehälter der rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den deutschen Gesellschaften bis Ende Januar 2021 abgesichert. Köster betonte zudem, dass er in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung und dem Gläubigerausschuss den eingeleiteten Weg der Restrukturierung und Neuausrichtung fortsetzen werde.

Dr. Malte Köster, als vorläufiger Insolvenzverwalter wörtlich: „Wir werden gemeinsam mit der Geschäftsführung alles daransetzen, den eingeschlagenen Kurs zur Restrukturierung und Neuausrichtung fortzusetzen und zu beschleunigen. Im Kern steht dabei, dass extrem saisonal geprägte Geschäft bei LANDMANN auf stabile Beine zu stellen und die Zukunftsfähigkeit abzusichern. Parallel werden wir den erfolgreich gestarteten Verkaufsprozess vorantreiben. LANDMANN verfügt als zweitgrößter deutscher Grillhersteller über eine starke Marktposition und auch international über einen hohen Grad an Bekanntheit. Dies bietet Chancen, wie auch das hohe Interesse am Investorenprozess belegt.“

Thomas Seitz und Uwe Scharunge, Geschäftsführer bei LANDMANN erklärten: „Unser Ziel ist es, den eingeschlagenen Kurs zur Restrukturierung der Gruppe – speziell auch unter den Rahmenbedingungen der Corona-Krise – zu beschleunigen, in dem wir die Sanierungschancen des Insolvenzrechts nutzen. Die allgemeinen Rahmenbedingungen sind zuletzt nicht einfacher geworden. Auch, wenn uns der Schritt nicht leichtgefallen ist, verbinden wir mit dem Insolvenzantrag die Hoffnung auf einen echten Neustart. Wir werden weiter alles daransetzen, stabile Perspektiven für die Zukunft zu schaffen.“

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