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IPM ESSEN 2027: Bühne frei für junge Unternehmen
Gleichzeitig steht der Gartenbau vor großen Zukunftsaufgaben. Klimaanpassung, ressourcenschonende Produktion, Energieeffizienz und digitale Technologien verändern die Branche und schaffen Raum für innovative Lösungen. Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „Young Innovators“ erhalten junge Unternehmen auf der IPM ESSEN vom 26. bis 29. Januar 2027 die Chance, ihre Ideen einem internationalen Fachpublikum zu präsentieren und neue Märkte zu erschließen.
Auf einem von der Messe Essen organisierten Gemeinschaftsstand stellen die teilnehmenden Start-ups ihre Produkte, Verfahren und Dienstleistungen vor. Dabei treffen sie auf potenzielle Kunden, Geschäftspartner und Investoren aus der gesamten Wertschöpfungskette des Gartenbaus.
„Der Gartenbau ist eine Branche mit Zukunft und gleichzeitig eine Branche im Wandel. Gefragt sind neue Lösungen für eine nachhaltige, effiziente und klimaangepasste Produktion. Junge Unternehmen können hier wichtige Impulse setzen. Mit den Young Innovators bieten wir ihnen auf der IPM ESSEN die passende Plattform, um ihre Innovationen in den internationalen Markt zu bringen“, sagt Oliver P. Kuhrt, Geschäftsführer der Messe Essen.
Weltmarkt trifft Innovation
Als Weltleitmesse des Gartenbaus vereint die IPM ESSEN die Bereiche Pflanzen, Technik, Floristik und Ausstattung. 2026 kamen rund 40.000 Fachbesucher aus 111 Ländern nach Essen. 1.476 Aussteller aus 41 Nationen präsentierten ihre Neuheiten. Für Start-ups bietet dieses Umfeld kurze Wege zu Entscheidern aus Produktion, Handel und Dienstleistung – und damit ideale Voraussetzungen für den nächsten Wachstumsschritt.
Bund übernimmt bis zu 60% der förderfähigen Kosten Das Messeprogramm „Young Innovators“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie richtet sich an rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Sie dürfen unter anderem nicht älter als zehn Jahre sein, müssen weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro aufweisen. Voraussetzung ist zudem, dass sie Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert haben. Gefördert werden die Kosten für Standmiete und Standbau innerhalb des Gemeinschaftsstandes. Bei der ersten und zweiten Teilnahme an der jeweiligen Messe übernimmt der Bund 60% der förderfähigen Kosten, bei der dritten Teilnahme 50%.

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