HDE: Pflicht zur Absicherung von Kreditkartenzahlungen

Seit dem 15. Januar greifen neue Vorschriften für Kreditkartenzahlungen in Online-Shops. Wer online einkauft und mit Kreditkarte bezahlt, wird künftig in vielen Fällen nach zwei Faktoren zur Bestätigung der Zahlung gefragt.

Neue Vorschriften für Kreditkartenzahlungen in Online-Shops. Bild: GABOT.

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Die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung oder auch starke Kundenauthentifizierung soll zur Absicherung der Kreditkartenzahlung im Online-Handel beitragen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) weist auf die Frist hin und rät Händlern wie Verbrauchern, sich auf die Änderung des Zahlungsvorgangs einzustellen.

„Es ist jetzt allerhöchste Zeit, sich um das zusätzliche Sicherheitsverfahren bei Online- Kreditkartenzahlungen zu kümmern. Bis Freitag müssen Händler es in ihre Online-Shops integriert haben. Kunden sollten ihre Karten rechtzeitig für das neue Verfahren freischalten lassen“, betont Ulrich Binnebößel, HDE-Experte für Zahlungssysteme.

Der HDE begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die bereits geltende Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung in festgelegten Fristetappen zu kontrollieren. Die BaFin hat Online-Händlern für die Umsetzung des Sicherheitsverfahrens bis zum 15. Januar 2021 Zeit eingeräumt. Ab diesem Zeitpunkt werden Transaktionen oberhalb von 250 Euro entsprechend überwacht und müssen gemäß Zwei-Faktor-Authentifizierung abgewickelt werden. Ab dem 15. Februar werden die Kontrollen auf Transaktionen über 150 Euro ausgeweitet, ab dem 15. März unterliegen dann grundsätzlich alle Kreditkartenzahlungen in Online-Shops der BaFin-Aufsicht. „Dieser geordnete Hochlauf ist im Sinne von Handel und Verbrauchern. So hatten Betreiber von Online-Shops die Möglichkeit, ihren Zahlungsvorgang außerhalb des wichtigen Weihnachtsgeschäfts umzustellen. Zudem konnten Kunden in der Zwischenzeit ihren gewohnten Zahlungsweg nutzen und sich zunächst über das Zwei-Faktor-Verfahren informieren“, so Binnebößel weiter.

Verbrauchern legt der HDE nahe, sich bei ihrer Bank um die Freischaltung der Kreditkarte für das neue Sicherheitsverfahren zu kümmern. „Zwar kontrolliert die BaFin die Abwicklung der Zahlungen fristgemäß nach Betragshöchstwerten. Doch in Online-Shops können auch außerplanmäßige Abfragen des zweiten Faktors erfolgen“, erklärt Binnebößel. Die verbreitetste, von kartenausgebenden Instituten bereitgestellte Form der starken Kundenauthentifizierung sei die Absicherung der Zahlung über das Smartphone mittels einer App oder SMS. Online-Händler sollten ihre Zahlungsarten im Blick behalten. „Wenn Kunden die Kreditkartenzahlung zu kompliziert wird, könnten sie künftig verstärkt auf andere Zahlarten wie den Rechnungskauf oder das Lastschriftverfahren ausweichen. Daher sollten Händler prüfen, ob diese Zahlarten in ihrem Online-Shop eingeführt oder an die höhere Nachfrage angepasst werden müssen“, empfiehlt Binnebößel. (PdH)

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