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HDE: Für praxisnahe Umsetzung des Green Deals
Dabei kommt es aus Sicht des Verbandes vor allem auf ausreichende Übergangsfristen für die Unternehmen und eine passgenaue Umsetzung der neuen Vorgaben an.
„Der Green Deal hat viele neue Gesetze im Bereich der Umweltpolitik hervorgebracht, an deren Umsetzung die Handelsunternehmen bereits aktiv arbeiten. Bei anderen Rechtsakten, wie beispielsweise der EU-Verpackungsverordnung, stehen aber noch wichtige delegierte Rechtsakte oder Leitlinien aus, die die neuen Vorgaben genauer ausgestalten. Die Erarbeitung muss unbedingt unter Einbeziehung der Betroffenen geschehen und im Ergebnis dafür sorgen, dass Unternehmen langfristige Planungssicherheit haben“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit. Wichtig sei vor allem, dass delegierte Rechtsakte frühzeitig und mit ausreichenden Umsetzungsfristen erarbeitet und beschlossen würden. Sollte sich der Erlass delegierter Rechtsakte verzögern, müssten auch Fristen zur Umsetzung entsprechend nach hinten angepasst werden. „Anderweitig ist eine termingerechte Umstellung der Prozesse für den Einzelhandel nicht zu gewährleisten“, so Gerstein ergänzend. Es sei außerdem von großer Wichtigkeit, dass die neuen Regeln genügend Zeit zum Abverkauf von Produkten vorsehen, die sich bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln im Bestand der Unternehmen befinden. „Wenn Produkte nicht mehr abverkauft werden dürfen, obwohl sie eigentlich noch komplett funktionsfähig sind, ist das sicher nicht im Sinne des Green Deals und bringt erhebliche wirtschaftliche und ökologische Nachteile mit sich“, so Gerstein weiter. (HDE)
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