Feneberg: Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO

Die Feneberg Lebensmittel GmbH, einer der größten selbstständigen Lebensmittelhändler Deutschlands mit rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, hat beim Amtsgericht Kempten ein Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO beantragt.

GRUB BRUGGER begleitet Feneberg im Schutzschirmverfahren.

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Ziel des Verfahrens ist eine umfassende wirtschaftliche und strukturelle Neuaufstellung des Unternehmens unter eigener Verantwortung. Ein Team der Kanzlei GRUB BRUGGER um Partner Dr. Frank Schäffler, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, berät das Unternehmen im Rahmen des Schutzschirmverfahrens. GRUB-BRUGGER-Partner Jochen Sedlitz ist als Generalbevollmächtigter tätig. Die operative Sanierung verantwortet Stephan Leibold als Sanierungsgeschäftsführer, der die Geschäftsführung gemeinsam mit Amelie Feneberg wahrnimmt. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Prof. Dr. Martin Hörmann von der Kanzlei Anchor bestellt.

„Das Schutzschirmverfahren bietet den rechtlichen Rahmen, um die notwendigen  Sanierungsschritte strukturiert umzusetzen“, sagt Dr. Frank Schäffler. „Wir wollen Feneberg wirtschaftlich stabilisieren, möglichst viele Filialen und Arbeitsplätze erhalten und damit eine tragfähige Perspektive für die Zukunft schaffen.“ Die Gesellschaft reagiert mit dem Verfahren auf eine seit längerem angespannte wirtschaftliche Situation. Zu den wesentlichen Belastungsfaktoren zählen Verluste, hohe Pensionsverpflichtungen, strukturelle Defizite im Filialnetz sowie die Folgewirkungen der Insolvenz der früheren Tochtergesellschaft Allgäu Fresh Foods (AFF).

Im Mittelpunkt der Sanierung steht eine Überprüfung und Neuordnung des Filialnetzes. Dauerhaft unwirtschaftliche Standorte werden kritisch bewertet. Neben möglichen Schließungen prüft das Unternehmen ausdrücklich auch rechtliche und wirtschaftliche Übertragungen einzelner Filialen oder Filialgruppen auf einen oder mehrere Investoren, sofern sich hierfür tragfähige Lösungen ergeben. Ziel ist es, möglichst viele Standorte in geeigneter Struktur fortzuführen. „Das operative Kerngeschäft im Lebensmitteleinzelhandel läuft während des Verfahrens uneingeschränkt weiter. Die Versorgung der Kundinnen und Kunden in den Märkten ist sichergestellt. Ebenso sind die Lohnzahlungen der Mitarbeiter gesichert und der Geschäftsbetrieb für die geplante Sanierung durchfinanziert“, erläutert der Generalbevollmächtigte Jochen Sedlitz. Die Sanierung erfolgt auf Basis eines bereits erarbeiteten Maßnahmenkatalogs. Darüber hinaus wird ein Investorenprozess durchgeführt, um ergänzende Finanzierungslösungen und strategische Optionen zu prüfen.

„Unser Anspruch ist es, den Sanierungsprozess lösungsorientiert, mit Augenmaß und unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten zu führen“, so Sanierungsgeschäftsführer Stephan Leibold. 

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