EPAL: Veröffentlicht Information zur EUDR-Konformität

Die European Pallet Association e.V. (EPAL) hat eine Information zu den Bestimmungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – European Deforestation Regulation) veröffentlicht und erläutert darin, dass den Verwendern von EPAL-Paletten mit der EUDR keine Pflichten und kein zusätzlicher Aufwand entstehen.

EPAL veröffentlicht Information zur EUDR-Konformität der Warenlogistik auf EPAL-Paletten und deren Tausch. Bild: GABOT.

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EPAL bestätigt mit dem Schreiben, dass mit der Verordnung keine Auswirkungen für die Logistikprozesse von Warenlieferanten und -empfängern und den Tausch von EPAL-Paletten verbunden sind.

Am 30.12.2025 beginnt die Anwendung der EUDR. Neben vielen anderen Produkten fallen auch neue EPAL-Paletten in den Anwendungsbereich der EUDR. Dagegen ist die EUDR nicht für beladene EPAL-Paletten und für gebrauchte EPAL-Paletten anwendbar. Die Verwender von neuen oder gebrauchten EPAL-Paletten müssen daher nicht die EUDR-Konformität der EPAL-Paletten prüfen, wenn sie Waren auf neuen oder gebrauchten EPAL-Paletten ausliefern, geliefert erhalten oder lagern.

Jarek Maciążek, Präsident der EPAL: „Mit Waren beladene Paletten sind ausdrücklich von der Anwendung der EUDR ausgenommen. Der Lieferant von Waren muss also keine Informationen zur EUDR-Konformität der von ihm verwendeten EPAL-Paletten einholen oder an den Warenempfänger mitteilen. Auch für die Empfänger von Waren auf EPAL-Paletten gelten keine EUDR-Pflichten. Für die Verwender von EPAL-Paletten entsteht somit durch die EUDR kein zusätzlicher Aufwand."

Durch die Ausnahme von gebrauchten Paletten wird auch der EPAL-Palettentausch und das Leerpaletten-Management nicht von der EUDR berührt. Die Verwender von EPAL-Paletten müssen also auch bei Tausch, Verkauf und Lieferung von gebrauchten leeren EPAL-Paletten keine EUDR-Pflichten erfüllen.

Davide Dellavalle, Vize-Präsident der EPAL: „EPAL-Paletten werden über viele Jahre hinweg wiederverwendet. Um die Einsatzdauer zu verlängern, werden gebrauchte EPAL-Paletten sortiert und repariert. Beides erfordert den Transport von leeren Paletten, auch wenn die Transportwege aufgrund der großen Zahl von EPAL-Betrieben und EPAL-Verwendern sehr kurz sind. Daher ist es wichtig, dass auch dieser Teil der Palettenlogistik, also die Lieferung und der Transport von leeren EPAL-Paletten, nicht von der EUDR berührt wird."

EPAL unterstützt das Ziel der EUDR, Wälder vor Entwaldung und Waldschädigung zu schützen. Die EUDR-Konformität von neuen EPAL-Paletten, die auch für gebrauchte EPAL-Paletten gilt, wird zukünftig von den Herstellern der EPAL-Paletten gewährleistet. Diese prüfen und dokumentieren die Herkunft des Holzmaterials und stellen sicher, dass hiermit keine Entwaldung und keine Waldschädigung verbunden ist.

Bernd Dörre, CEO der EPAL: „Wiederverwendbare EPAL-Holzpaletten sind die nachhaltigste Lösung in der Palettenlogistik. Besonders im Vergleich mit Kunststoffpaletten bietet der Einsatz von EPAL-Paletten für Unternehmen aus Industrie und Handel einen deutlichen Vorteil in der CO2-Bilanz und bei der Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Mikroplastik und Plastikabfall. Mit der EUDR-Konformität von EPAL-Paletten können die Verwender von EPAL-Paletten nun noch besser darauf vertrauen, dass der Einsatz und Tausch von EPAL-Paletten die Nachhaltigkeitsziele ihrer Unternehmen optimal unterstützt."

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Kommentare (1)

  • Dipl. Ing. Dmitrij Pospelov
    am 23.09.2025
    Diese Information ist so alt wie die Verordnung selbst. Das von Ihnen erarbeitete Konzept steht wortwörtlich so wie Sie es beschreiben in der Verordnung! Güter die Verwendet wurden fallen nicht unter die EUDR. Da braucht man nicht mal eine FAQ dafür. Was Sie aber nicht berücksichtigen ist die Tatsache, dass gebraucht Paletten mit zum Teil frischem Material repariert werden ODER gänzlich neue Paletten verkauft werden. Und genau an diesem Punkt kommt die EUDR zu 100% voll auf Sie zu. Da kommen viele Nummern auf die Betriebe zu wenn ungebrauchte Paletten weiterverkauft werden!