- Startseite
- DFHV: Neue Importregelungen für Bio
DFHV: Neue Importregelungen für Bio
Die Änderungen sind nicht unerheblich, schreibt der Deutscher Fruchthandelsverband e.V. in seinem aktuellen Newsletter. Insbesondere müssten die Biokontrollen nach neuem Bio-Recht nun bei den meisten Früchten an den Grenzkontrollstellen durchgeführt werden.
Ursprünglich sei die Grenzkontrollstellenpflicht für alle Obst- und Gemüse-Importe vorgesehen gewesen. Der DFHV hatte jedoch bereits vor einem Jahr vor den Auswirkungen der Umstellungen gewarnt und praktikable Anpassungen gefordert, die zu großen Teilen von der EU-Kommission nun umgesetzt wurden. Wichtige Erzeugnisse wie Bananen und Ananas seien daraufhin von der Grenzkontrollstellenpflicht ganz ausgenommen worden. Für Ware, die aus pflanzengesundheitlichen Gründen ohnehin an einer Grenzkontrollstelle kontrolliert werden muss, würde die Kontrolle parallel zur pflanzengesundheitlichen Kontrolle entweder an der Grenzkontrollstelle selbst oder an einem alternativen Kontrollpunkt durchgeführt, sofern die Grenzkontrollstelle dem zustimme.
Die Biokontrolle werde in Deutschland zudem nun nicht mehr vom Zoll selbst durchgeführt, sondern vorab durch die zuständigen Behörden der Bundesländer. Der DFHV appelliert an die Kontrollbehörden während der Umstellungszeit mit Augenmaß vorzugehen, um insbesondere bei den verderblichen Obst- und Gemüseerzeugnissen keine längeren Verzögerungen bei der Abwicklung zu riskieren. (Quelle: DFHV)
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.