Deutschland: E-Rechnung wird zur Pflicht

Bald müssen alle Rechnungen, die an öffentliche Auftraggeber gestellt werden, elektronisch übermittelt und dem so genannten e-Rechnung - Standard entsprechen.

Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen. Bild: BMF/Hendel.

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Bald müssen alle Rechnungen, die an öffentliche Auftraggeber gestellt werden, elektronisch übermittelt und dem so genannten e-Rechnung - Standard entsprechen. Die elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, übertragen und empfangen wird. Mit XRechnung und ZUGFeRD gibt es 2 konkurrierende Standards. Ab November 2020 wird sie zur Pflicht. Die EU verspricht sich durch die Umstellung zur e-Rechnung Einsparungen von 6,5 Mrd. Euro. Die Pflicht betrifft Großunternehmen gleichermaßen wie Einzelunternehmen.

Lieferanten der Bundesverwaltung können ab sofort Rechnungen elektronisch einreichen. Druck und postalischer Versand entfallen. Das ist gut für die Umwelt und verkürzt die Zeit zwischen Rechnungsstellung und Begleichung.

Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, wünscht sich, dass viele Unternehmen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen: "Wir haben mit der Einführung der E-Rechnung ein Etappenziel auf unserem Weg, Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch anzubieten, erreicht. Sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung können nun die Vorteile der digitalen Rechnungsstellung und Bearbeitung umfassend nutzen. Das ist ein großer Erfolg."

Umgesetzt wird die Einführung der E-Rechnung durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter Mitwirkung des Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) und der Bundesdruckerei GmbH sowie unterstützt durch Schütze AG und Bonpago GmbH. Ziel ist es, die papierbasierte Rechnungsbearbeitung durch einen elektronischen Rechnungseingang und einen möglichst einheitlichen digitalen Bearbeitungsprozess in der gesamten Bundesverwaltung abzulösen. (BMF)

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