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Der Grüne Punkt: Verpackungsgesetz im Kabinett beschlossen
Der Entwurf des Verpackungsgesetzes ist heute im Bundeskabinett beschlossen worden. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Verpackungsgesetzes, den das Bundesumweltministerium (BMUB) vorgelegt hat, beschlossen. Damit stehen die Chancen gut, dass das Gesetz bis zum Sommer 2017 verabschiedet wird. Die wesentlichen Regelungen würden dann am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Der Entwurf sieht unter anderem eine deutliche Erhöhung der Recyclingquoten vor. So sollen künftig 58,5% der Kunststoffverpackungen werkstofflich recycelt werden, bis 2022 soll die Quote auf 63% steigen. Die derzeit gültige Verpackungsverordnung fordert nur 36% – eine Quote, die von den dualen Systemen regelmäßig weit übertroffen wird.
Auch für die anderen Packstoffe sollen höhere Recyclingziele gelten: Sie reichen von 55% für sonstige Verbundverpackungen (ohne Getränkekartons) bis zu 85% für Papier, Pappe und Karton und sollen bis 2022 um jeweils fünf Prozentpunkte angehoben werden.
Weitere wichtige Regelungen betreffen die Einrichtung einer Zentralen Stelle, die Regeln für die Lizenzierung von Verpackungen beschließen und die Mengenmeldungen der verpflichteten Inverkehrbringer und der Systembetreiber kontrollieren können soll. Allerdings gibt es auch Kritik am Gesetzentwurf: So halten manche Industrievertreter die neuen Recyclingquoten für zu hoch und die Lizenzierungsregeln für zu streng. Das Bundeskartellamt bemängelt unter anderem, die Kommunen könnten durch das Gesetz zu stark in die Sammlung der Wertstoffe eingreifen. Das meldet der Branchendienst EUWID. Naturschutzverbände wie der NABU dagegen kritisieren, dass es nicht gelungen sei, stoffgleiche Nichtverpackungen in die Produzentenverantwortung und damit ins Recycling einzubeziehen. Zudem seien die neuen Recyclingquoten zu niedrig angesetzt und im Laufe des Entwurfsprozesses zu stark abgemildert worden. Tatsächlich hatte der erste Entwurf für das Verpackungsgesetz noch höhere Recyclingziele vorgesehen.
„Ich kann die Kritik des NABU nachvollziehen“, sagt Michael Wiener, CEO der Duales System Holding. „Auch ich hätte mir ein Wertstoffgesetz mit noch mehr Recycling gewünscht. Das Verpackungsgesetz aber wird auch für Fortschritt sorgen und für Investitionen in die Sortier- und Verwertungsanlagen. Genauso wichtig ist es, für mehr Gerechtigkeit bei der Verpackungslizenzierung zu sorgen. Auch das kann das Gesetz leisten und daher muss es aus meiner Sicht verabschiedet werden.“
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