Carbon-Leakage-Kompensation: Anträge gestartet

Unterglas-Gemüsebau und Pilzzucht sind in die Carbon-Leakage-Kompensation aufgenommen worden. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger können betroffene Betriebe nun erstmals Anträge auf Entlastung von den CO₂-Kosten stellen – rückwirkend für die Jahre 2021 bis 2025.

Auch der Unterglas-Gemüsebau ist in die Carbon-Leakage-Kompensation aufgenommen worden. Bild: GABOT.

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Der Schritt ist ein wichtiger Erfolg für die Branche. In der praktischen Umsetzung zeigt sich jedoch eine erhebliche Herausforderung: Für die Beantragung, die fünf Abrechnungsjahre umfasst und umfangreiche Nachweise sowie die Einbindung von Gutachtern und Zertifizierern erfordert, stehen lediglich drei Monate zur Verfügung.

Die Frist fällt zudem mitten in die laufende Saison sowie in Ferien- und Urlaubszeiten. Für viele Betriebe und auch für prüfende Stellen ist das kaum praktikabel.

Der ZVG begrüßt die Anerkennung ausdrücklich. Gleichzeitig unterstreicht das Verfahren den Bedarf an einfacheren und praxistauglicheren Regelungen: Auf langwierige Entscheidungsprozesse müssen angemessene Umsetzungsfristen folgen. (ZVG)

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