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BVL: Veröffentlicht Anwendungsbestimmungen für "Goldor Bait" in Kartoffeln
Am 2. März 2015 veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) Anwendungsbestimmungen und Auflagen für den Einsatz des Pflanzenschutzmittels "Goldor Bait" zur Bekämpfung des Schnellkäfers (Drahtwurm) in Kartoffeln. "Goldor Bait" ist ein Ködergranulat mit dem Wirkstoff Fipronil. Bei der Verwendung des Mittels sind bestimmte Auflagen zu erfüllen, die den Schutz von Bienen gewährleisten sollen. Es wurde festgelegt, dass die Anwendung nur mit bestimmten Streugeräten erfolgen darf, die sicherstellen, dass das Granulat vollständig mit Erde bedeckt wird. Entsprechende Geräte sind in der "Liste für die Ausbringung von Goldor Bait geeigneter Granulatstreugeräte" des Julius-Kühn-Instituts (JKI) aufgeführt. Darüber hinaus müssen mindestens 48 Stunden vor der Anwendung Imker informiert werden, die im Umkreis von 60 m um das Anwendungsgebiet herum Bienenvölker halten.
Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels "Goldor Bait" durch das BVL erfolgte bereits im Januar. Bei der Genehmigung handelt es sich um eine so genannte Zulassung für Notfallsituationen. Die Zulassung von "Goldor Bait" gilt bis 1. Juni 2015. Außerdem ist die Bekämpfung mit dem Mittel nur für Flächen mit Starkbefall vorgesehen. (Quelle: QS)
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