BVL: Notfallzulassung für Herbizid PROMAN

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Herbizid PROMAN (Wirkstoff: Metobromuron) erteilt.

Anzeige

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Herbizid PROMAN (Wirkstoff: Metobromuron) erteilt.

Die Notfallzulassung gilt für die Anwendung gegen einjährige, zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Zeitraum zwischen dem 20. Februar und dem 19. Juni 2017.

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.