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BVL: Notfallzulassung für Herbizid PROMAN
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Herbizid PROMAN (Wirkstoff: Metobromuron) erteilt.
Die Notfallzulassung gilt für die Anwendung gegen einjährige, zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Zeitraum zwischen dem 20. Februar und dem 19. Juni 2017.

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