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BVL: Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel ATC Lambda widerrufen
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Grund für den Widerruf von Amts wegen ist der Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer.
Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. (BVL)
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