Bundestag: Unterschiedliche Auffassungen zum Düngegesetz

Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Düngegesetzes ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am Dienstag unterschiedlich beurteilt worden.

Karsten Specht kritisierte, der Gesetzentwurf bleibe hinter den Erfordernissen eines wirksamen Gewässerschutzes zurück. Bild: GABOT.

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Grundlage der vom Vorsitzenden Hermann Färber (CDU) geleiteten Anhörung war der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes (21/6135). Damit soll unter anderem eine Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring in das Düngegesetz aufgenommen werden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der von der EU-Kommission geforderten flächendeckenden Berichterstattung dienen soll.

In der Anhörung wies Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband darauf hin, dass die Landwirte in den vergangenen Jahren weitreichende Fortschritte in der Effizienzsteigerung der Düngung erreicht hätten. Viele Daten würden den Trend zu einem effizienteren Einsatz von Düngemitteln belegen. Pingen erklärte, die positiven Entwicklungen im Gewässerschutz würden das große Engagement der Betriebe belegen, eine moderne produktive Landbewirtschaftung mit den Zielen des Gewässerschutzes zu vereinen. Eine Überarbeitung des Düngerechts sei aber zwingend erforderlich. Dabei wäre es besser, zusätzlich zum Entwurf des Düngegesetzes auch die Verordnung für das Monitoring vorzulegen, da der Gesetzentwurf keine Einzelheiten zur Ausgestaltung des Monitorings selbst vorsehe. „In Anbetracht dessen sind die weitreichenden Ermächtigungen für Datenabfragen und -austausch in ihrer Tragweite nur begrenzt zu beurteilen und werden in ihrem Ausmaß deutlich kritisiert“, sagte Pingen.

Der Landwirt Christian Beißner wies auf erzielte Erfolge beim Gewässerschutz hin. Nitrat dürfe nicht verteufelt werden. Nitrat sei ein wichtiger Nährstoff für Pflanzen. Es müsse auch um die Ernährungssicherheit in Deutschland gehen. Die Landwirte müssten mehr produzieren und zwar mehr qualitativ hochwertige Lebensmittel, was mit dem Gewässerschutz auch vereinbar sei. „Die Welt braucht mehr Lebensmittel“, erklärte Beißner. Er wünsche sich eine bessere und effizientere Gesetzgebung, die der Landwirtschaft auch Planungssicherheit gebe.

Karsten Specht (Verband kommunaler Unternehmen) kritisierte, der Gesetzentwurf bleibe hinter den Erfordernissen eines wirksamen Gewässerschutzes zurück. Zentrale Regelungen würden weiterhin auf nachgelagerte Verordnungen verlagert. Zudem fehlten verbindliche Obergrenzen für Nährstoffeinträge. „Damit bleibt fraglich, ob die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie dauerhaft eingehalten werden können“, erklärte Specht.

Die Sachverständige Emma André forderte, es sei höchste Zeit für einen neuen Start in der Düngepolitik. Das Problem der hohen Nitratbelastung werde nicht gelöst. Ziel müsse eine Kombination aus wirksamem Gewässer- und Umweltschutz, einer belastbaren Datengrundlage auf Basis realer einzelbetrieblicher Nährstoffdaten und einem praxistauglichen System sein, das den Bürokratieaufwand beschränke. Gebraucht werde eine bundesweit verpflichtende einzelbetriebliche Nährstofferfassung und -bewertung.

Ein neues Konzept müsse jetzt vorgelegt werden, da Deutschland unter einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission stehe und Fortschritte nachweisen müsse, forderte André. Die aktuelle Aussetzung der „Roten Gebiete“ ohne wirksames Ersatzsystem zur Reduzierung der Nitratüberschüsse sei kontraproduktiv für die Erreichung der EU-Ziele und gefährde die Wasserqualität, warnte André. „Der aktuelle Gesetzgebungsprozess sollte deshalb genutzt werden, um eine moderne, zielgenaue, rechtssichere und langfristige Düngepolitik auf den Weg zu bringen“, forderte sie.

Robert Knöferl, Leiter des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, nannte die geplanten Änderungen im Düngegesetz „notwendig und sinnvoll“, um geltendes EU-Recht im nationalen Recht zu verankern und Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen gegen das Düngemittelrecht zu erlassen. Das geplante Monitoringsystem werde die erforderlichen Kenntnisse zu den regionalen Nährstoffströmen liefern und aufzeigen, ob, wo und in welchem Umfang weitere Maßnahmen für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Einsatz von Nährstoffen zu ergreifen seien. Das Monitoring sei daher „ein deutlich besseres und zielführenderes Instrument als die Stoffstrombilanz für weitere Verbesserungen beim landwirtschaftlichen Gewässerschutz“. Es sei mit der bisherigen Regelung nicht gelungen, Verursachergerechtigkeit herzustellen.

Laut Professor Friedhelm Taube reicht die Neuregelung bei weitem nicht aus, um die Reduktion der Gewässerbelastung mit Nährstoffen schnellstmöglich zu gewährleisten. Es gehe um Wasserrecht und nicht um Düngerecht, sagte Taube. Er hielt das Monitoring für nicht geeignet, die Wirksamkeit der Maßnahmen überzeugend darzulegen. Es sei bei der Auswahl der Betriebe nicht repräsentativ. Somit werde es notwendig sein, auf belegbasierte Daten zu den Importen von Nährstoffen in den Betrieb hinein und Exporten aus dem Betrieb heraus als Kontrollinstrument für alle Betriebe zurückgreifen zu können. Für die Betriebe sei das keine Bürokratie, „sondern im Sinne des wirtschaftlichen Erfolges klassisches Controlling, das die gut wirtschaftenden Unternehmen vor den weniger guten schützt“. (hib/HLE)

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