Bundestag: Klimawandel wissenschaftlich belegt

Nach Ansicht der Bundesregierung hat die Wissenschaft in den vergangenen Jahren immer mehr Belege dafür angeführt, dass die globale Erwärmung und die Zunahme extremer Wetterereignisse mit dem anthropogenen Klimawandel in Zusammenhang stehen.

Bei fortschreitendem Klimawandel sind viele Risiken klimawandelbedingter Extremereignisse unausweichlich. Bild: GABOT.

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Eine "signifikante Verwundbarkeit vieler Ökosysteme" sei wissenschaftlich belegt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22410) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22002). Den Fragestellern wirft die Bundesregierung vor, sie vermischten in missverständlicher Weise unterschiedliche Aspekte verschiedener Naturkatastrophen mit den Folgen des Klimawandels. Die Bundesregierung beziehe ihre Informationen über klimawandelbedingte Änderungen von extremen Wetter- und Klimaereignissen vor allem aus den Berichten des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderung (IPCC), auch Weltklimarat genannt. Bei fortschreitendem Klimawandel wären selbst bei umfassenden Anpassungsmaßnahmen viele Risiken klimawandelbedingter Extremereignisse unausweichlich, hält die Bundesregierung weiter fest. Die einzige Möglichkeit, diese Risiken zu vermeiden, bestehe in der Vermeidung weiteren Klimawandels. Unter Verweis auf Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) schreibt die Bundesregierung, dass der Klimawandel zwischen 2030 und 2050 voraussichtlich etwa 250.000 zusätzliche vorzeitige Todesfälle pro Jahr verursachen werde. Zurückzuführen sei dies auf die Verschärfung von Unterernährung, Malaria, Durchfallerkrankungen und Hitzestress. Bundesregierung sieht im Klimawandel keine Vorteile.

Die Bundesregierung schließt aus, dass der Klimawandel die Lebensumstände vieler Menschen verbessert. Vielmehr seien bereits heute, bei etwa 1°C globaler Erwärmung, an vielen Orten deutliche Auswirkungen der Klimaänderung zu beobachten, heißt es in der Antwort (19/22411) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22009). Ebenso hält es die Bundesregierung aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse für ausgeschlossen, dass der Klimaschutz ökonomisch und gesellschaftlich mehr Schaden anrichtet, als es der Klimawandel jemals könnte. Angesichts der mit dem Klimawandel verbundenen Schäden für Leib, Leben und Eigentum wäre es nach Ansicht der Bundesregierung eine Verletzung der Schutzpflichten des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, weder Maßnahmen zur Verringerung des Klimawandelrisikos noch Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels vorzunehmen. (hib/CHB)

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