BMEL: Glyphosat-Ausstieg rechtssicher voranbringen

Der Ständige Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat jetzt der zeitlich befristeten Verlängerung der Glyphosatzulassung formal widersprochen. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten.

Die Anwendung von Glyphosat ist aktuell bis zum 15. Dezember 2022 genehmigt. Bild: GABOT.

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Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die Anwendung von Glyphosat in Deutschland zu beenden. Der Ausstiegstermin ist auf den 1.1.2024 datiert und bereits in der aktuell geltenden Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verankert.

Die Bundesregierung bringt mit ihrer Enthaltung zweierlei zum Ausdruck: Erstens soll der Europäischen Kommission bei der formal-administrativen Verlängerung um einen kurzen Zeitraum nicht im Weg gestanden werden. Denn diese Verlängerung kann notwendig sein, um die Standhaftigkeit der fachlichen Entscheidung über eine Erneuerung oder Nicht-Genehmigung im Rahmen gerichtlicher Überprüfungen zu gewährleisten. Schließlich sollte eine fachliche Entscheidung nicht aufgrund von Form- oder Verfahrensfehlern anfechtbar sein. Zweitens sieht die Bundesregierung die Verzögerung im Verfahren kritisch. Die EU-Kommission wurde schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen von Glyphosat auf die biologische Vielfalt in dem Verfahren zur Wiedergenehmigung eine maßgebliche Rolle spielen müssen.

Die Bundesregierung hält an dem erklärten europäischen Ziel fest, den Landwirtschaftssektor nachhaltiger, ökologischer und damit zukunftsfest zu gestalten. Gerade auch vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine, und den dadurch bedingten Erschütterungen der globalen Agrar- und Ernährungssysteme, gilt es, alle Krisen gemeinsam im Blick zu behalten. Ernährungssicherheit kann nur mit dem Erhalt der Artenvielfalt, einer intakten Umwelt und mit echtem Klimaschutz erreicht werden. Die Bundesregierung setzt deshalb – im Einklang mit dem European Green Deal – auf eine Agrarpolitik, die Klimaschutz und Biodiversität als grundlegende Voraussetzung für eine nachhaltige Landwirtschaft erkennt und berücksichtigt.

Hintergrund:

Der rechtliche Rahmen für die Pflanzenschutzmittel-Zulassung sieht bei Verzögerungen im Verfahren, die nicht auf den Antragsteller zurückzuführen sind, nur die formal-administrative Verlängerung um einen kurzen Zeitraum durch die Europäische Kommission vor. Allerdings benötigt die Kommission auch dafür die qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten. Kommt diese qualifizierte Mehrheit nicht zustande, kann die Europäische Kommission am Ende in eigener Verantwortung entscheiden.

Die Anwendung von Glyphosat ist aktuell bis zum 15. Dezember 2022 genehmigt. Allerdings konnte die fachliche Entscheidung über die weitere Genehmigung aufgrund von Verfahrensverzögerungen nicht rechtzeitig getroffen werden. Diese Verzögerungen sind laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) dadurch entstanden, dass außerordentlich viele Kommentare im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu Glyphosat eingegangen sind. Laut EFSA belaufen sich die Kommentare zusammengenommen auf ca. 3000 Seiten. Die Kommentare werden zurzeit von der EFSA und den berichterstattenden Mitgliedstaaten Frankreich, den Niederlanden, Schweden und Ungarn verarbeitet und müssen gegebenenfalls im Bewertungsbericht aufgegriffen werden.

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