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Bienengefährlichkeit: BUND gewinnt vor Gericht gegen Bayer
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seinen Rechtsstreit gegen die Bayer CropScience Deutschland GmbH, eine Tochter der Bayer AG, gewonnen. Nach dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf darf der BUND wieder ohne Einschränkung sagen, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizid-Produkte für Bienen gefährlich sind und es sich bei dem darauf abgebildeten Logo mit dem Aufdruck "nicht bienengefährlich" um eine Irreführung von Verbrauchern handelt.
"Wir freuen uns über diesen Erfolg. Das ist ein Sieg für die Bienen und die Meinungsfreiheit. Uns liegen überzeugende wissenschaftliche Studien vor, die den Bayer-Pestizidwirkstoff Thiacloprid als bienengefährlich bewerten. Bayer muss daher seine Bienen gefährdenden Produkte sofort vom Markt nehmen. Wir fordern ebenso alle Märkte auf, den Verkauf von thiaclopridhaltigen Pestiziden einzustellen", sagte der BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Außerdem müsste die EU die Zulassung des Wirkstoffs Thiacloprid zurücknehmen und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Produktzulassungen aller thiaclopridhaltigen Produkte widerrufen.
Bayer CropScience bedauert die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts, die zunächst für Bayer gegen den BUND erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben hat. Obwohl das Gericht nochmals auf die behördliche Einstufung und rechtlich verbindlich vorgeschriebene Kennzeichnung der Bayer-Produkte als „nicht bienengefährlich“ hinweist, bewertet das Gericht die Aussagen des BUND als freie Meinungsäußerung, die besonders geschützt werden müsse. Das Unternehmen wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und mögliche weitere Schritte prüfen.
Bayer CropScience hatte die einstweilige Verfügung mit der Begründung beantragt, Veröffentlichungen des BUND über die Garten-Produkte „Calypso“ und „Lizetan Zierpflanzenspray“ seien unzutreffend. Beide Produkte sind sowohl von Bayer intensiv getestet als auch von der staatlichen Zulassungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), umfassend geprüft und daraufhin als „nicht bienengefährlich“ eingestuft worden.
Auslöser des Streits war der vom BUND 2014 veröffentlichte Einkaufs-Check "Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten", mit welchem der BUND darauf aufmerksam machte, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten die Kunden sehr häufig unzureichend über die Gefahren verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten. (BUND/Bayer)
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