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BGI: Statement zum Reformpaket der Bundesregierung
Der Abschied von der Rente mit 63 und die Veränderung des Renteneintrittsalters sind aus demographischer Sicht notwendige Schritte. Auf die Forderung nach finanzieller Entlastung mittelständischer Unternehmen gibt das Maßnahmenpaket nach Sicht des BGI jedoch keine befriedigende Antwort.
Mittelständische, häufig inhabergeführte Personengesellschaften profitieren beispielsweise nicht von der Senkung der Körperschaftssteuer und werden durch die geplanten Veränderungen bei den Sozialabgaben sogar stärker belastet.
BGI-Geschäftsführerin Andrea Kirchhoff sieht in diesem Bereich keinen Befreiungsschlag: „Die Reformen sorgen höchstens für eine Abflachung der Kurve des Anstiegs der Beitragssätze. Das bedeutet für Arbeitgeber weiter steigende Lohnnebenkosten in den kommenden Jahren. Die Verteuerung des Minijobs von rund 12 Euro auf rund 30 Euro im Monat bei einem 603 Euro-Minijob ist eine weitere zu schluckende Kröte für die Arbeitgeber gerade in unserer Branche, in der saisonale Arbeitsspitzen häufig durch Minijobber aufgefangen werden.“
Offen bleibt noch die Frage ob Minijobber zukünftig verpflichtend in die Rente einzahlen müssen. Ganz gleich wie es ausgeht, Minijobs werden zukünftig teurer und unattraktiver. Ob sich die soziale Absicherung verbessert, wird erst die Statistik zeigen.
Die vorgeschlagenen Veränderungen bei Krankschreibungen und Befristungen sind ein wichtiges Signal, es bedarf hier aber die Freiheit einer sinnvollen, individuellen Gestaltung des Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Enttäuschend sei, dass sich die Bundesregierung nicht an die im Koalitionsvertrag vereinbarte Flexibilisierung der Arbeitszeit herangetraut hat, so die BGI-Geschäftsführerin. Die Zuspitzung der Diskussion um die Änderung beim Arbeitszeitgesetz und die Verschiebung von konkreten Regelungen verhindere hier einen für die Branche wichtigen Fortschritt.
Mit großer Aufmerksamkeit verfolgt der BGI darüber hinaus die Ankündigung neuer Handelsschutzinstrumente wie beispielsweise angekündigte EU-Präferenzen bei öffentlichen Förderprogrammen. Die Bundesregierung bekennt sich zwar zu einer Diversifizierung der Handelsbeziehungen und dem offenen Welthandel, Handelsschutzmaßnahmen dürfen jedoch nach Auffassung des BGI in Branchen mit geringem Selbstversorgungsgrad - wie der grünen Branche - nicht zu Handelshindernissen werden.

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