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Absatzförderung für Agrarerzeugnisse
Die Europäische Kommission will den Absatz von EU-Agrarerzeugnissen in den kommenden drei Jahren mit 27,6 Mio. Euro fördern. Zu diesem Zweck bewilligte sie 31 Programme aus 19 Mitgliedstaaten. Die Programme haben eine Laufzeit von ein bis drei Jahren und sind mit insgesamt 55,3 Mio. Euro ausgestattet, an denen sich die EU zur Hälfte beteiligt. Insgesamt haben 23 Mitgliedstaaten 79 Programmvorschläge eingereicht. Die ausgewählten Programme betreffen ökologische Erzeugnisse, landwirtschaftliche Qualitätserzeugnisse Milcherzeugnisse, Fleisch, Wein, Obst und Gemüse, Pflanzen, Honig und Kartoffeln.
Seit Januar 2001 darf die EU Maßnahmen zur Information über Agrarerzeugnisse und Lebensmittel kofinanzieren. Die Unterstützung bezieht sich zumeist auf Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die wesentlichen Vorzüge von Gemeinschaftserzeugnissen, zum Beispiel bei Qualität, Lebensmittelsicherheit, Produktionsverfahren oder Tier- und Umweltschutz, hervorzuheben. Die Gemeinschaft beteiligt sich zu 50% an den Kosten dieser Maßnahmen, die andere Hälfte wird von Branchen- oder Dachverbänden getragen, die die Programme vorgeschlagen haben, beziehungsweise von den betreffenden Mitgliedstaaten übernommen. (Quelle: BSL-Online)

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