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Schneeverwehungen: Gewächshäuser brechen ein
Die letzte Schneekatastrophe hat es im Norden Deutschlands im Winter 1978/79 gegeben. Rund 30 Jahre danach wiederholen sich jetzt ähnliche Bilder. So hinterlassen anhaltende Schneefälle und zunehmende Schneelasten auf den Gewächshäusern mittlerweile zunehmend ihre Spuren. Zunächst entstanden im Laufe des Januars im Norden und Osten Deutschlands zahlreiche Schäden lediglich an der Verglasung von Gewächshäusern. Ende Januar brachen im Raum Lübeck in zwei Unterglasbetrieben insgesamt fünf Gewächshäuser unter der heftigen Schneelast zusammen. Die Venlo-Gewächshäuser hielten dabei dem Schneefall am 28. und 29. Januar in Verbindung mit den aufgetretenen Schneeverwehungen nicht mehr Stand. Aufgrund von Temperaturen um den Gefrierpunkt war der Schnee vergleichsweise schwer, die Schneeverwehungen von bis zu 60 cm Höhe führten zu einer deutlichen Überschreitung der Tragfähigkeit der Gewächshauskonstruktionen, die üblicherweise auf 250 N / m² (25 kp/m²) berechnet sind.
Die Schäden ereigneten sich in zwei Gartenbaubetrieben im Großraum Lübeck. Während in einem Betrieb in Schönberg zwei Gewächshäuser mit einer Gesamtfläche von 2.400 m² zusammenbrachen, waren in der anderen Gärtnerei in Stockelsdorf drei Gewächshäuser mit insgesamt 1.500 m² betroffen. Bereits kurz nach Eingang der Meldungen war ein Mitarbeiter der Gartenbau-Versicherung zur Schadenaufnahme vor Ort. Neben starken Schäden an den Gewächshäusern sind in beiden Fällen auch große Teile der Inneneinrichtung sowie die sich darin befindlichen Kulturen (Primeln, Hornveilchen, Violen) vom Schaden betroffen.
Bei dem plötzlich auftretenden „Schneesturm“ stand nicht genügend Zeit zur Verfügung, um geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz der Häuser zu ergreifen. Die Gartenbau-Versicherung weist darauf hin, dass zur Vermeidung von Schneedruckschäden bei beginnendem Schneefall wärmedämmende Maßnahmen auszusetzen sind und - soweit kulturtechnisch vertretbar - eine schneeabtauende Temperaturerhöhung vorzunehmen ist. Unmittelbar nach Ende des Schneefalls ist ggf. eine gleichmäßige Entlastung der Dachflächen durch Schneeräumen notwendig. Alternativ ist ein Unterstützen von gefährdeten Stellen angeraten. (GV)

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