QS-GAP-Zertifizierung bei Topfkräutern ab 2010

Bereits im Februar informierte Landgard Blumen & Pflanzen die umsatzstärksten Betriebe mit dem Produkt Topfkräuter in einem Schreiben über die ab dem 1. Januar 2010 verpflichtend geltende QS-GAP-Zertifizierung bei Topfkräutern.

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Bereits im Februar informierte Landgard Blumen & Pflanzen die umsatzstärksten Betriebe mit dem Produkt Topfkräuter in einem Schreiben über die ab dem 1. Januar 2010 verpflichtend geltende QS-GAP-Zertifizierung bei Topfkräutern. Hiermit kommt Landgard Blumen & Pflanzen dem Wunsch des organisierten Handels nach zertifizierter Ware nach, der zur Sicherstellung der Produktsicherheit und der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen dient.

Was ist QS-GAP?
Bei QS-GAP handelt es sich um einen gebenchmarkten Standard der QS-Gesellschaft und von Food Plus, der die Anforderungen einer QS-Zertifizierung und einer GlobalGAP-Zertifizierung vereint. Besonderes Augenmerk wird dabei auf folgende Aspekte gelegt:
Eigenkontrolle: Die Einhaltung der Kriterien ist kontinuierlich zu prüfen und mindestens einmal jährlich anhand einer Checkliste zu dokumentieren.
Bodenbearbeitung: Hierbei sind entsprechende Aufzeichnungen zu den verwendeten Substraten aufzuzeichnen.
Aussaat/Pflanzung: Schlag- und satzbezogene Aufzeichnungen über das eingesetzte Saatgut bzw. die verwendeten Jungpflanzen. Hierbei ist zu beachten, dass Saat- und Pflanzgut bereits den QS-Anforderungen entsprechen müssen, also ausschließlich mit in der Kultur zugelassenen Pflanzenschutzmitteln gebeizt oder behandelt wurden.
Pflanzenschutz: Hierfür sind schlagbezogene Aufzeichnungen vorzunehmen, die eingesetzten Pflanzenschutzmittel müssen in der Kultur zugelassen sein, Wartezeiten müssen eingehalten werden, die Mittel müssen fachgerecht gelagert werden und die Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind einzuhalten. Zur Überwachung ist die Teilnahme am QS-Rückstandsmonitoring mit der Durchführung entsprechender Rückstandsanalysen verpflichtend.
Düngung: Eine wesentliche Bedeutung kommt auch der bedarfsabhängigen Düngung zu. Zudem sind auch die Düngemittel fachgerecht zu lagern und entsprechend schlag- bzw. satzbezogene Aufzeichnungen vorzunehmen.
Hygiene: Bei der Produktion von Lebensmitteln, als welche Topfkräuter angesehen werden müssen, gilt es die Hygienemaßnahmen im Betrieb zu kontrollieren. Hierzu ist es notwendig, die Mitarbeiter zu schulen und Reinigungspläne zu führen. In kritischen Bereichen sind auch Hygienechecklisten zu führen.
Lagerung: Die Lagerstätte muss sauber sein. QS-Ware und Nicht-QS-Ware müssen sauber voneinander getrennt gelagert werden.
Kennzeichnung: Wird Ware an QS-Systemteilnehmer vermarktet, so muss die Ware auch entsprechend als QS-Ware am Produkt und auf den Lieferscheinen gekennzeichnet werden. In jedem Fall ist die Rückverfolgbarkeit auf den Betrieb durch eine entsprechende Etikettierung sicherzustellen.
Weitere Informationen über die Zertifizierung sind im Internet auf der Seite der QS-Fachgesellschaft (www.q-s.info -> Obst, Gemüse und Kartoffeln) abzurufen. Es besteht die Möglichkeit, einen Bündler zu wählen oder sich für das Bündeln an Landgard Obst & Gemüse zu wenden. Sollte ein anderer Bündler gewählt werden oder sollte über einen anderen Bündler eine Zertifizierung bereits vorliegen, muss Landgard das jeweils gültige Zertifikat unaufgefordert vorgelegt werden (Fax: 02222-71249).

Anmeldung zu QS-GAP

Die angeschriebenen Betriebe haben bereits die Teilnahme- und Vollmachtserklärung von Landgard erhalten. Diese muss ausgefüllt an Landgard Obst & Gemüse, Abteilung Qualitätsmanagement, Raiffeisenstraße 10, 53332 Bornheim zurückgeschickt werden. Anschließend werden die Betriebe bei der QS-Gesellschaft angemeldet und eine Zertifizierung durch die ACG (Agrar-Control-GmbH, Krefeld) durch Landgard veranlasst.

Schulungsveranstaltungen
Betriebe, die bislang noch nicht zertifiziert waren oder die weiteren Informationsbedarf haben, können sich im Rahmen von etwa vierstündigen Schulungsveranstaltungen im Juni und Juli 2009 informieren. Die genauen Termine und Orte für die Veranstaltungen werden in Kürze auf der Homepage von Landgard bekannt gegeben. Die Gruppengröße beläuft sich auf 25 bis 30 Personen. Die Schulungen werden schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen stattfinden (Herongen, Bornheim, Bielefeld, Neuss), darüber hinaus werden auch in den Regionen Nord, Ost und Süd jeweils Veranstaltungen durchgeführt. Gegebenenfalls werden in Abhängigkeit von der Nachfrage seitens Landgard im Herbst noch weitere Schulungsveranstaltungen angeboten.

Einzelbetriebliche Beratungen, die auch in Gruppen vorgenommen werden können, und mit einer Betriebsbegehung verknüpft werden können, werden zum Beispiel von der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen angeboten (Kontakt: Heiner Wurm, Tel: 0228-7031304).

Kosten
Die Kosten für die Zertifizierung werden von Landgard an die Betriebe weiterbelastet. Diese belaufen sich aktuell auf 250,00 € ohne Mehrwertsteuer. In diesen Kosten sind neben den Zertifizierungskosten auch die Gebühren bei der QS-Gesellschaft sowie die Kosten für das QS-GAP-Handbuch enthalten, welches bei Landgard Obst & Gemüse angefragt werden kann.

Ansprechpartner
Umsetzung geforderte QS-GAP Kriterien
Offizialberater der LWK NRW
Heiner Wurm, Tel: 0228-7031304
QS-GAP Teilnahme
Regine Weber, Tel: 02222-71209
Dr. Torsten Strissel, Tel: 02222-71262.
(Quelle: Landgard)

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